Am 27. Mai findet in Stuttgart eine Informationsveranstaltung statt zu einem geplanten landesweiten ICF-Projekt mit der Überschrift „Das Konzept der Funktionalen Gesundheit als Instrument zur Prozessgestaltung und zur Weiterentwicklung beruflicher Teilhabe für Menschen mit Behinderung". Für die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) nimmt Bildungsreferent Andreas Laumann-Rojer teil.
Die Veranstaltung dient dazu, den über 20 interessierten Trägern aus Baden-Württemberg sowie einem Träger aus Bayern und Vorarlberg (Österreich) vorbereitende Informationen zu geben und Fragestellungen zu klären, damit alle bestens gerüstet sind für einen erfolgreichen Projektstart. Die Idee der „Funktionalen Gesundheit“ als Ziel – und Handlungskonzept, wird in diesem Projekt auf ihr Potential für die Rehabilitationsaufgaben von Werkstätten überprüft und zugeschnitten.
Auf dem Konzept der „Funktionalen Gesundheit“ – auf dem das Klassifikationssystem der ICF basiert - liegen derzeit große Hoffnungen, was die die Weiterentwicklung der Angebote im Rahmen der Eingliederungshilfe betrifft. Entwickelt wurde es von der Weltgesundheitsorganisation mit dem Ziel, die Wechselwirkung von Umwelt und Beeinträchtigungen erfassen und abbilden zu können.
Die ICF beinhaltet auch einen Perspektivwechsel: Anstatt vorrangig auf Defizite zu schauen, die es auszugleichen gilt, sollen die Potentiale und Fähigkeiten des Menschen beschrieben und gefördert werden. Ziel ist auf lange Sicht, dass es allen Menschen möglich ist, kompetent an möglichst normalisierten Lebenssituationen teilzuhaben. Warum noch eine Klassifikation? Die ICF hat den Vorteil, dass ihre Akzeptanz auf breiter Basis die semantische Lücke schließen würde, die zwischen den verschiedenen Klassifikationen und Rehabilitationskonzepten klafft – national sowie erst recht im internationalen Vergleich. „Im Bereich der Beruflichen Rehabilitation kann die ICF zu einer inter- und intra-institutionellen, professionsübergreifenden gemeinsamen Sprache werden. Insbesondere Kooperationen zwischen verschiedenen Rehabilitations- und Bildungsanbietern könnten dadurch wesentlich erleichtert werden“, so Andreas Laumann-Rojer.
Ein weitere Vorteil: Mit Hilfe des Konzepts der Funktionalen Gesundheit können die Leistungen der Werkstätten transparenter dargestellt werden. Bei der aktuellen Weichenstellung – die Eingliederungshilfe steht vor einem Veränderungsprozess - sind Werkstätten gefordert, ihre Qualität, ihre Kompetenzen und Fachqualifikationen klar herauszustellen; gegenüber den Menschen mit Beeinträchtigungen und ihren Angehörigen, sowie gegenüber Leistungsträgern und politischen Entscheidern als auch gegenüber alternativen Mitbewerbern, die sich neu formieren und ihr (Teil-)Leistungen anbieten werden.