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Bundeskabinett verabschiedet „Nationalen Aktionsplan“
Am Mittwoch, 15. Juni 2011, hat das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen verabschiedet. Darin sind von der Bundesregierung 200 Maßnahmen zusammengefasst.
 
100 Millionen Euro werden für die Verbesserung der Berufschancen für Menschen mit Behinderungen eingestellt. Für einen Zeitraum von fünf Jahren soll das Geld bereitgestellt werden, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Bis zu 10.000 junge Menschen mit Behinderung sollen demnach von Herbst an zwei Jahre auf das Berufsleben vorbereitet werden. Dazu soll es auch 4.000 neue altersgerechte Jobs für schwerbehinderte Menschen über 50 Jahren geben, wird Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) im Vorabinterview mit der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ vom 15. Juni 2011 zitiert.
 
Eine Zukunftsstrategie, um die Leitidee der Inklusion mit Leben zu füllen, sieht die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten in der Erweiterung des Marktes um „soziale Unternehmen“. Mit der Veröffentlichung des Strategiepapiers „Maßarbeit – Neue Chancen mit Sozialunternehmen“ hat der Vorstand der BAG WfbM einen Vorschlag erarbeitet, der aufzeigt, wie mehr Menschen am Arbeitsleben teilhaben können – behinderte und nicht-behinderte Menschen. „Maßarbeit“ überträgt das erfolgreiche Konzept der Werkstattarbeit auf alle Personen, die Unterstützungsangebote auf ihrem Weg in die Arbeitswelt benötigen.

„Inklusion ist nur mit Werkstätten möglich“, fasst der Vorstandsvorsitzende Günter Mosen die Kernthese zusammen. Nach der Verbändeanhörung im Mai wurde der Aktionsplan um weitere Maßnahmen ergänzt. Die BAG WfbM fokussierte ihre Stellungnahme vom 19. Mai 2011 auf die Passagen des Aktionsplanes, die die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben betreffen. Der Nationale Aktionsplan enthält die Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Konvention mit einer strategischen Perspektive von zehn Jahren. Die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen wurde 2006 verabschiedet und 2009 von Deutschland ratifiziert.


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