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Kostenfreie Fahrt im Regionalzug für Menschen mit schwerer Behinderung
Berlin (dpa). Schwerbehinderte Menschen haben vom 1. September an freie Fahrt in allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn. Dazu benötigen sie den grün-roten Schwerbehindertenausweis sowie ein Beiblatt des Versorgungsamtes mit einer gültigen Wertmarke, wie die Bahn am Dienstag, 21. Juni 2011, in Berlin mitteilte.
 
Bislang durften schwerbehinderte Menschen nur in einem Umkreis von 50 Kilometern um ihren Wohnort kostenfrei Regionalzüge außerhalb von Verkehrsverbünden nutzen. Die neue Bestimmung erlaubt den 1,4 Millionen Betroffenen nun Reisen im ganzen Bundesgebiet in der Regionalbahn (RB), dem Regionalexpress (RE), im Interregio-Express (IRE) und in S-Bahnen.
 
"Wir freuen uns, mit dieser Regelung das Leben für schwerbehinderte Bahnfahrer ein kleines bisschen einfacher machen zu können", sagte Bahnchef Rüdiger Grube. Sie ist Teil eines Aktionsplans der Bundesregierung, den das Kabinett vor einer Woche beschlossen hatte. Nach Angaben der Bahn ändert sich bei den Regelungen für Begleitpersonen, für die Mitnahme eines Hundes und für kostenlose Platzreservierungen nichts.


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