Arbeitswelt 13.04.04
Gemeinnützigkeit erweitert: Integrationsprojekte begünstigt
Mit der diesjährigen Novelle des SGB IX wurden die Gemeinnützigkeitsbestimmungen im der Abgabenordnung (AO) erweitert. Als steuerbegünstigte Zweckbetriebe gelten seit dem 1. Januar 2004 nicht nur die Werkstätten, sondern nach § 68 Ziff. 3c) unter bestimmten Umständen auch die Integrationsprojekte:

§ 68 Einzelne Zweckbetriebe Zweckbetriebe sind auch: (...)
    3.
    1. Werkstätten für behinderte Menschen, die nach den Vorschriften des Dritten Buches Sozialgesetzbuch förderungsfähig sind und Personen Arbeitsplätze bieten, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können,

    2. Einrichtungen für Beschäftigungs- und Arbeitstherapie, in denen behinderte Menschen aufgrund ärztlicher Indikationen außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses zum Träger der Therapieeinrichtung mit dem Ziel behandelt werden, körperliche oder psychische Grundfunktionen zum Zwecke der Wiedereingliederung in das Alltagsleben wiederherzustellen oder die besonderen Fähigkeiten und Fertigkeiten auszubilden, zu fördern und zu trainieren, die für eine Teilnahme am Arbeitsleben erforderlich sind, und

    3. Integrationsprojekte im Sinne des § 132 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, wenn mindestens 40 vom Hundert der Beschäftigten besonders betroffene schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 132 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind."

Damit hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung die Vorschläge der BAG WfbM weitgehend berücksichtigt, die das Präsidium 2003 erarbeitet und an das BMGS weitergeleitet hatte.

In der nationalen und europäischen Arbeit der BAG WfbM ist es ein besonders wichtiges Ziel, die deutschen Rechtsgrundlagen zur Gemeinnützigkeit zu sichern, sie mit den europäischen Partnern zu beraten und alles daranzusetzen, den gemeinnützigen Sektor in Europa zu stabilisieren. Dafür bestehen gute Voraussetzungen, da zahlreiche EU-Mitgliedsstaaten ähnliche Begünstigungen für gemeinnützige Einrichtungen kennen wie die Bundesrepublik.


<< Zurück Seite drucken Diesen Artikel per Email versenden
Schichtwechsel
Werkstatt ist mehr!
Werkstatt ist mehr
Mehr BAG WfbM-Angebote
FAQs Bildungsrahmenpläne
FAQs zu den harmonisierten Bildungsrahmenplänen
„exzellent“-Preise
Die