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Weiterentwicklung des Berufsbildes „Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung“
Das Berufsbild und die Qualifizierung der Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung soll weiterentwickelt werden – darüber sind sich alle einig.

Wann aber ist der richtige Zeitpunkt für eine Überarbeitung der Prüfungsverordnung? In den Stellungnahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM), des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) wurde darauf hingewiesen, die Reform der Eingliederungshilfe im Herbst 2011 abzuwarten. Dieser Empfehlung ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Forschung jetzt Anfang September 2011 gefolgt.

Die BAG WfbM regte in Ihrer Stellungnahme an, die Initiative der BeFAB zur Änderung der Prüfungsordnung zu nutzen, um mit den zuständigen Akteuren die Etablierung eines Berufsbildes für „Fachkräfte zur Teilhabe am Arbeitsleben“ anzuschieben, denn die Reform der Prüfungsordnung greift zu kurz und „die Qualität der Unterstützungsleistung hängt unmittelbar von systematisch und gut ausgebildeten Fachkräften ab“, betont der BAG WfbM-Vorsitzende Günter Mosen.

Der Bundesverband der Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung hatte im Mai 2011 eine Initiative gestartet, die Fortbildungsverordnung in einigen Punkten zu ändern, um den sozial- und bildungspolitischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Die Sozialpartner, die Leistungsträger, das BMAS und die BAG WfbM waren aufgefordert, ihre Stellungnahme bis Ende Juli abzugeben.

Die Stellungnahme der BAG WfbM vom 21. Juli 2011 zum Download.


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