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Fortbildungsprüfungsverordnung
Im Januar 2004 wurden die Sozialministerien in den Ländern befragt, wann mit der Verabschiedung einer Prüfungsverordnung (PO) gerechnet werden könne und wann die Werkstätten die Prüfungen ablegen können.

Diese Liste wird laufend aktualisiert.

Ländern mit Prüfungsordnung auf Landesebene

Baden-Württemberg
Bremen
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen-Anhalt
Thüringen

Länder, in denen eine Verabschiedung der PO vom Sozialministerium zugesagt wurde

Nordrhein-Westfalen
Schleswig-Holstein
Bayern
Brandenburg (Berlin will sich anschließen)
Hessen
Sachsen

Schlußlicht ist Niedersachsen:

Die Landesregierung steht auf dem Standpunkt, daß eine staatliche Anerkennung nicht erteilt werden müsse, es genüge ein internes Zertifikat des Fortbildungsanbieters. Der erweiterte Qualifizierungsumfang auf Basis der Lehrgangsempfehlungen wird mittlerweile positiv bewertet.



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