Arbeitswelt 09.11.11
Bundesregierung zur Umsetzung und Verbreitung des Persönlichen Budgets
Die Bundesregierung hat die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Martina Bunge, Mathias W. Birkwald und weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE zum Thema „Umsetzung und Verbreitung der Leistungsform Persönliches Budget“ beantwortet (Bundestagsdrucksache 17/7052 – 21.09.2011).
 
Auf die Frage, wie sich die Inanspruchnahme der Leistungsform Persönliches Budget seit dem 01.01.2008 entwickelt habe, antwortete die Bundesregierung:

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte nach Abschluss der wissenschaftlichen Begleitforschung zum Persönliches Budget im Sommer 2007 die Spitzenverbände der Sozialleistungsträger gebeten, ihm auf freiwilliger Basis Zahlen zur Inanspruchnahme von Persönlichen Budgets zu melden. Die Leistungsträger bzw. deren Spitzenverbände kamen dieser Bitte nur unvollständig oder gar nicht nach. Daher liegen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zurzeit keine exakten Erkenntnisse über Bewilligungen oder Ablehnungen Persönlichen Budgets vor. Gleichwohl geht die Bundesregierung nach einer ersten überschlägigen Auswertung der Ergebnisse des Förderprogramms zur Strukturverstärkung und Verbreitung von einer permanent steigenden Anzahl von Persönlichen Budgets aus.“
 
Die Bundesregierung wies außerdem darauf hin, dass aus dem Förderprogramm insgesamt 30 Modellprojekte finanziert worden seien. Das Förderprogramm sei zum 31. Dezember 2010 ausgelaufen, und derzeit gingen die letzten Sachberichte beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein. Die Auswertung und die Erstellung eines Gesamtresümees würden bis Ende des Jahres erfolgen.
 
Es sei beabsichtigt, im Rahmen der Auswertung der Modellprojekt-Sachberichte unter anderem eine Reihe von Best-practice-Fällen in der ersten Jahreshälfte zu veröffentlichen. Weiterhin wurde die Bundesregierung mit der Frage konfrontiert, ob sie die Schlussfolgerung im Abschlussbericht des Projekts „ProBudget“ teile, dass für die Verbreitung des Persönlichen Budgets zunächst ein erhöhter Beratungsaufwand erforderlich sei.
 
Nicht nur das Projekt „ProBudget“, so die Bundesregierung, stelle in seinem Abschlussbericht als Ergebnis fest, dass für die Verbreitung Persönlicher Budgets zunächst ein erhöhter Beratungsbedarf erforderlich sei. Auch andere Projekte aus dem Förderprogramms kämen zu dieser Erkenntnis. Die Bundesregierung teile diese Auffassung. Nicht zuletzt aus diesem Grunde werde auch die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung in Sachen „Persönliches Budget“ fortgesetzt.
 
Die Bundesregierung stellte dabei ausdrücklich klar, dass allen Leistungsträger und die Gemeinsamen Servicestellen eine gesetzlichen Pflicht zur Beratung auferlegt sei. Darüber hinaus sei im Rahmen der Projekte aus dem Förderprogramm ein Pool von über 300 meist ehrenamtlich tätigen Beratungsstellen entstanden, der sich beim Kompetenzzentrum Persönliches Budget des Paritätischen registrieren ließe und von dort vernetzt wurde.

Im Rahmen dieses Vernetzungsprozesses würden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Beratungsstellen auch geschult, und ständig würden weitere Beratungsstellen für das Netzwerk angeworben. Dieser Prozess werde im Rahmen des Projektes „e-Strategie Persönliches Budget: Vor Ort handeln – online informieren, beraten, vernetzen, beteiligen“ auch weiterhin vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt und gefördert.

Das Persönliche Budget ermöglicht Menschen mit Behinderungen, auf Antrag anstelle von Dienst- und Sachleistungen eine Geldleistung oder Gutscheine zu erhalten, um sich die für die selbstbestimmte Teilhabe erforderlichen Assistenzleistungen selbst zu organisieren.


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