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Regelsatzverordnung
Der Bundesrat hat mit seiner Zustimmung den Erlaß der neuen Regelsatzverordnung durch das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung möglich gemacht.

Über die Höhe der Leistungen selbst hat der Gesetzgeber bereits im Zusammenhang mit dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) entschieden. Danach soll das Niveau von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) gleich sein. Das Arbeitslosengeld II mit einem monatlichen Betrag von 345 Euro (im Westen) und 331 Euro (im Osten) geht auf Berechnungen für die Sozialhilfe zurück, die nunmehr in der Regelsatzverordnung festgeschrieben werden. Gleiches gilt für die Leistungen an Haushaltsangehörige. Mit einer Öffnungsklausel wird es den Ländern aber ermöglicht, die Höhe des jeweiligen monatlichen Regelsatzes entsprechend den regionalen Gegebenheiten abweichend festzulegen.

Der neue Regelsatz umfaßt mit einem pauschalierten monatlichen Betrag nahezu den angenommenen gesamten Jahresbedarf der Hilfe zum Lebensunterhalt, d. h. einschließlich fast aller einmaligen Leistungen. Ermittelt werden die Regelsätze auf der Basis von Auswertungen der Einkommens- und Verbrauchstichprobe.

Die Sozialämter sollen durch diese Pauschalierung von bürokratischen Genehmigungsverfahren entlastet.

Die Regelsatzverordnung soll zum 1. Januar 2005 in Kraft treten.



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