„Kranke, behinderte und pflegebedürftige Menschen sollen stärker als bisher dabei unterstützt werden, ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Sie können durch Persönliche Budgets selbst entscheiden, welche Hilfen sie wann, wie und durch wen in Anspruch nehmen wollen. Die Leistungsform des Persönlichen Budgets hilft, den Grundsatz ambulant vor stationär umzusetzen“, betonte Franz Thönnes, Staatssekretär im Bundessozialministerium.
Die Budgetverordnung regelt insbesondere
- das Antragsverfahren,
- die Zuständigkeit und Zusammenarbeit der Leistungsträger,
- die Bedarfsfeststellung und
- den Abschluss einer Zielvereinbarung.
Anträge auf Leistungen der Krankenkassen, der Pflegekassen, der Rehabilitationsträger und der Integrationsämter in Form Persönlicher Budgets können bei diesen Leistungsträgern oder bei den gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger gestellt werden.