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Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) eingestellt
Am 3. Dezember 2011 ist das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Pflicht des Arbeitgebers, monatliche Meldungen zu Entgeltdaten im ELENA-Verfahren an die Zentrale Speicherstelle zu erstatten. Gleichzeitig werden keine Arbeitnehmerdaten mehr angenommen und alle bisher gespeicherten Daten werden unverzüglich gelöscht.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, nahm dazu Stellung: "Das ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen, die durch ELENA besonders belastet wurden, eine gute Nachricht. Jetzt gilt es, aus den bislang gesammelten Erfahrungen zu lernen und künftig ein praktikables und unbürokratisches Verfahren für die elektronische Übermittlung von Entgeltdaten zu entwickeln. Eine vollständige oder teilweise Massenspeicherung von Daten wie im ELENA-Verfahren muss jedoch vermieden werden."

Weiterführende Informationen zur Einstellung und Abwicklung des ELENA-Verfahrens sind auf der Webseite zum ELENA-Verfahren externer Link abrufbar.


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