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Vergaberecht: Neue EU-Schwellenwerte ab 1. Januar 2012
Ob eine Vergabe national oder EU-weit durchzuführen ist, hängt ab von der Höhe des geschätzten Auftragswerts: ob dieser unterhalb oder oberhalb bestimmter Schwellenwerte liegt. Unterschreitet der geschätzte Auftragswert die Schwellenwerte, ist von einem nationalen Vergabeverfahren auszugehen, bei Überschreitung handelt es sich dagegen um ein EU-weites Vergabeverfahren.
Die Schwellenwerte in den Vergaberichtlinien wurden wieder erhöht. Die aktuellen Schwellenwerte sind der Verordnung (EU) Nr. 1251/2011 vom 30. November 2011 zu entnehmen und mit Wirkung zum 1. Januar 2012 geändert worden.

Seit dem 1. Januar 2012 gelten folgende Schwellenwerte:

Für Bauaufträge:
ab 1. Januar 2012: 5.000.000,00 Euro
(zuvor: 4.845.000,00 Euro)

Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge:
ab 1. Januar 2012: 200.000,00 Euro
(zuvor: 193.000,00 Euro)

Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Trinkwasser oder Energieversorgung oder im Verkehrsbereich:
ab 1. Januar 2012: 400.000,00 Euro
(zuvor: 387.000,00 Euro)

Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge bestimmter oberster Bundesbehörden:
ab 1. Januar 2012: 130.000,00 Euro
(zuvor: 125.000,00 Euro)


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