Arbeitswelt 05.10.03
Zinszuschüsse
Die BAG WfbM hatte nach dem Gespräch mit der Bundesanstalt für Arbeit das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung angeschrieben und gebeten, in einer gemeinsamen Sitzung aller Zuwendungsgeber die weitere Entwicklung bei der investiven Förderung von Wohn- und Werkstätten abzustimmen.

Gerade Überlegungen zu Zinszuschußmodellen wie dem Angebot der Bundesanstalt für Arbeit, kapitalisierte Zinszuschüsse zu gewähren, machen es notwendig, sich über Rahmenbedingungen der Zinszuschußförderung und der eingetragenen Rangfolgen im Grundbuch abzustimmen.

Das BMGS sieht nicht die Notwendigkeit einer Abstimmung. Begründet wird das mit den im Anhang befindlichen Verfahrensregelungen zur Gewährung von Zinszuschüssen, die einerseits für die Ersetzung der beantragten Zuwendungen (Darlehen), andererseits für die Ersetzung beantragter Zuwendungen (Zuschuß oder Zuschuß/Darlehen) entwickelt wurden.

Besonders zu beachten ist, daß die Zinszuschüsse nach den Vorlagen des BMGS nur eine Laufzeit von 10 Jahren haben. Nach diesem Zeitraum wird eine Verlängerung in Aussicht gestellt. Die Höhe der Zinszuschußförderung zur Ersetzung beantragter Zuwendungen (Darlehen) ist auf 3 % über dem Eigenanteil von 2 % begrenzt, d. h., der maximale Kreditzins darf insgesamt 5 % nicht überschreiten. Inwieweit diese Konditionen bei der derzeitigen Rangfolge der Grundbucheintragungen vereinbart werden können, ist fraglich. Beide Verfahrensregelungen sind allgemein abgefaßt, notwendige Details müssen noch geklärt werden. Die Forderung der BAG WfbM nach einem ausgearbeiteten Programm ähnlich der sonstigen Programme der Deutschen Ausgleichsbank (neu: Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist noch nicht erfüllt. Zur Zeit liegt daher das Risiko bei der Aufnahme von Darlehen beim Werkstattträger.

Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Oliver Rodenhäuser
Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten
für behinderte Menschen e. V.
Sonnemannstraße 5
60314 Frankfurt a.M.
o.rodenhaeuser@bagwfbm.de
fon: 0 69 - 94 33 94 15
fax: 0 69 - 94 33 94 25


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