Politik 04.06.04
Forderung nach Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts und der gemeinsamen Erziehung
Das diesjährige Frühjahrstreffen der Beauftragten / Beiräte für behinderte Menschen und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) fand am 10. / 11. Mai 2004 in Berlin statt. Ein Schwerpunkt der Beratungen war das Thema „Perspektiven des gemeinsamen Unterrichts und der gemeinsamen Erziehung in Deutschland und Europa“.

Angesichts der Vorteile des gemeinsamen Unterrichts und einer stärkeren Orientierung an einem gemeinsamen Europa fordern die Teilnehmer der Tagung:

  • in jedem Bundesland sollte ein Zehnjahresplan zur Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts entwickelt wer den, um das Prinzip der integrativen Pädagogik zu realisieren. Als erster Schritt sollte die Auflösung der Sonderschulen für Lernbehinderte erfolgen.
  • Schule, Jugendhilfe, die privaten und öffentlichen Träger sollten stärker im Sinne ganzheitlicher Hilfe und Förderung zusammenarbeiten.
  • Gemeinsamer Unterricht, der Umgang mit Behinderungen und die Kooperation mit Unterstützungssystemen sollte Teil der Schulprogramme an jeder Schule sein.
  • Integration einschließlich gemeinsamer Erziehung und Unterrichtung sollte als Teil von Bürgerrechten in der Zivilgesellschaft verstanden werden.

Berufliche Bildung und Ausbildung für behinderte Menschen

Als weiteren Schwerpunkt diskutierten die Beauftragten / Beiräte für behinderte Menschen die Situation der beruflichen Bildung und Ausbildung behinderter Jugendlicher. Sie sind der Auffassung, daß das von der Bundesagentur für Arbeit vorgelegte neue Fachkonzept für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, das an die Stelle der Förderlehrgänge zur Berufsvorbereitung behinderter Jugendlicher zum 01.09.2004 tritt, nicht geeignet ist, um den besonderen Förderbedarf junger Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen. Unter anderem werde die darin festgeschriebene maximale Förderungsdauer von 18 Monaten nach Ansicht der Teilnehmer der Tagung dazu führen, daß Jugendliche mit einer ausgeprägten Lernbehinderung nicht mehr hinreichend berufsfördernd unterstützt werden. Die Beauftragten / Beiräte fordern alle Beteiligten dazu auf, die Berufsausbildung behinderter Jugendlicher unter Fortführung der bisherigen Strukturen sicherzustellen.

Die Absicht der Bundesagentur für Arbeit, ab 2005 die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen für behinderte junge Menschen nach der Verdingungsordnung Leistungen auszuschreiben, wird mit dem § 35 SGB IX nicht für vereinbar gehalten.

Zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz

Die Beauftragten / Beiräte für behinderte Menschen der Länder begrüßen den Entschluß der Bundesregierung, neben der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung rassistischer Diskriminierungen auch Rechte behinderter Menschen gegen Diskriminierungen ins zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz aufzunehmen. Als besonders dringlich wird eine Regelung angesehen, die behinderten Menschen einen diskriminierungsfreien Zugang zu allen Versicherungen ermöglichen soll.

Landesgleichstellungsgesetze

Die Beauftragten / Beiräte für behinderte Menschen der Länder einigen sich hinsichtlich der bisher in den Bundesländern verabschiedeten Landesgleichstellungsgesetze, im zweiten Halbjahr 2004 eine detaillierte qualifizierte Erfassung der Umsetzungskriterien zu erstellen. Mit dem Ergebnis dieser Erfassung sollen u. a. Mindeststandards für die Erstellung von Landesgleichstellungsgesetzen in den noch ausstehenden Länden vorgelegt werden.

Projekt Teilhabeplan

Die Beauftragten / Beiräte für behinderte Menschen begrüßen die Absicht des Beauftragten der Bundesregierung, Karl-Hermann Haack, im Herbst d. J. in Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) eine Konferenz für die Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen durchzuführen.

Dabei sollen Herausforderungen, Handlungsfelder und Ziele für eine aktive Teilhabepolitik für einen Zeitraum bis hin zu zehn Jahren bestimmt und zu einem Teilhabeplan zusammengefaßt werden.

Er soll eine Perspektive für Bund, Länder und Gemeinden, ebenso für Verbände und Institutionen, für Wirtschaft und Sozialpartner usw. geben und zugleich auch Teil und Motor des Perspektivenwechsels hin zu einem umfassenden Ansatz der Einbeziehung und Berücksichtigung von Belangen behinderter Menschen sein.

Landesärzte

Die Beauftragten / Beiräte für behinderte Menschen empfehlen weiterhin den Länden, mehr Gebrauch von der Bestellung von Landesärzten nach § 62 SGB IX zu machen. Die Landesärzte sollen über besondere Erfahrungen in der Hilfe für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen verfügen und dabei einen ganzheitlichen Ansatz vertreten. Um diese Art der Hilfe breiter zu etablieren und zu aktivieren, fordern sie einen Erfahrungsaustausch der Landesärzte auf BAR-Ebene.



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