Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders, und der Beauftragte für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, hatten am 12. Juni 2012 zum runden Tisch eingeladen. Im Berliner Bundespresseamt trafen sie sich mit rund 50 Vertretern von Selbsthilfeorganisationen, aus der Politik und von Verbänden, um sich über Ideen für das 2013 stattfindende Themenjahr auszutauschen. Für die BAG WfbM war die Referentin für Öffentlichkeitsarbeit, Claudia Fischer, mit am Tisch. Das Themenjahr soll Diskriminierung öffentlich machen.
Ziel ist es, vage Vorgaben in konkrete Ideen und Forderungen zu überführen. Im Vorfeld sollte mit den Interessensvertretern erörtert werden, welche Themen im Fokus stehen.
Schwerpunkte des Themenjahres
Folgende Themenüberschriften haben die Initiatoren des Themenjahres gesehen und gesetzt:
- Barrierefreie Dienstleistungen
- Mehrdimensionale Diskriminierung
- Zugang von Menschen mit Behinderung zum Arbeitsmarkt
- Chronische Krankheiten
- Inklusive Bildung
Forschungsthemen zum Thema Behinderung im Rahmen des Themenjahres
Die Forschungsreferentin der Antidiskriminierungsstelle Corinna Mandler Gayer stellte drei Forschungsprojekte vor, die zum Themenjahr aufgesetzt werden:
- Ein Projekt zu chronischen Krankheiten
- Eine Studie zum Thema „Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung“
Die Studie ist zweigeteilt in eine sozialpsychologische Ursachenanalyse und die Vorstellung von Best-Practice-Beispielen im internationalen Vergleich Von 137.000 Unternehmen in Deutschland, die Menschen mit Behinderung beschäftigen müssten, kommen nur 37.550 dieser Verpflichtung nach. In der Befragung sollen auch Werkstattbeschäftigte interviewt werden. Sowohl jene, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keinen dauerhaften Arbeitsplatz finden konnten als auch jene, die die Chance auf einen solchen Arbeitsplatz bekamen und für sich nutzen konnten. - Eine dritte Studie mit dem Thema „Erwerbsfähigkeit und Berufsunfähigkeit“ wurde vorgestellt. Betrachtet werden die unterschiedlichen Definitionen von Erwerbsunfähigkeit in einer Rechtsprechungsanalyse. Ausgeschrieben wurde ein Rechtsgutachten, das in Handlungsempfehlungen münden soll. Daraus werden Informationsmaterialien erstellt. In einer sozialwissenschaftlichen Untersuchung soll der Status „erwerbsfähig“ und „erwerbsunfähigsowie die Durchlässigkeit zwischen diesen Zuständen beschrieben werden.
Input für Vernetzung und erste Maßnahmen gefragt
Die Antidiskriminierungsstelle
Organisatorisch ist sie dem Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zugeordnet. Sie hat drei Kernaufgaben:
Seit 2006 ist sie Beratungs- und Anlaufstelle für alle, die von Diskriminierung betroffen sind.
Forschung ein wichtiger Schwerpunkt, um Wissenslücken zu schließen
Ein dritter Schwerpunkt ist die Öffentlichkeit über Diskriminierungen aufzuklären und diesen entgegenzuwirken und das Allgemeine Gleichheitsgesetz bekannt zu machen.
Weitere Informationen und Kontakt zur Antidiskriminierungsstelle finden Sie im Internet unter: http://www.antidiskriminierungsstelle.de