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Konsequent denken: Bundesleistungsgesetz für Eingliederungshilfe
2013, mit der kommenden Legislaturperiode, soll ein Bundesleistungsgesetz zur Eingliederungshilfe behinderter Menschen verabschiedet werden.
 
„Menschen mit Behinderungen reale Chancen auf Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb ist es folgerichtig und erfreulich, dass der Bund wieder stärker in die Verantwortung tritt“, kommentiert der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM), Günter Mosen, die aktuelle Diskussion um das Bundesleistungsgesetz für behinderte Menschen.
 
„Erfreulich wäre, wenn der Ansatz weiter gedacht würde als nur im Sinne eines Finanzausgleichs vom Bund in Richtung Länder und Kommunen. Dringend notwendig sind bundesweite Regelungen in der Eingliederungshilfe. Wenn man die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen ernst nimmt, muss endlich Schluss sein mit der Kleinstaaterei“, merkt Mosen an. „Bislang vereinbart jedes Bundesland seine eigenen Zielvereinbarungen über Leistungen zur Eingliederungshilfe – je nach Kassenlage. Das wird den Menschen nicht gerecht."
 
Aufhänger für die aktuelle Debatte zur Eingliederungshilfe
Finanzielle Unterstützung für die Kommunen hatten die Ministerpräsidenten der Länder am Sonntagabend (24. Juni 2012) für ihr „Ja“ zum europäischen Fiskalpakt mit der Bundesregierung verhandelt. In zweieinhalbstündigen Verhandlungen im Kanzleramt sicherte die Bundesregierung folgende finanzielle Unterstützungsleistungen zu:
  • Das umfangreichste Hilfspaket ist erst für die Zeit nach der Bundestagswahl 2013 geplant. Dann soll der Bund einen Teil der Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen finanzieren.
  • Der Bund übernimmt ab sofort alle Strafzahlungen bei zu hoher Verschuldung von Länder und Kommunen.
  • Für 30.000 zusätzliche Kita-Plätze sollen einmalig mehr als 500 Millionen Euro fließen. Bei den laufenden Kita-Betriebskosten will der Bund künftig jährlich mit 75 Millionen Euro einsteigen.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) beziffert die Übernahme des Bundes in der Eingliederungshilfe auf vier Milliarden Euro jährlich. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) sieht ein Tauziehen zwischen Bund und Ländern auf die Eingliederungshilfe zukommen. Man habe sich zwar darauf geeinigt, dass der Bund mit einem „Bundesleistungsgesetz“ die rechtliche Zuständigkeit für die sogenannte Eingliederungshilfe übernimmt. Doch nicht vereinbart ist bislang, einen wie hohen Anteil der jährlichen Kosten von zwölf Milliarden Euro der Bund übernehmen wird, so Seehofer am 26. Juni 2012 in München.



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