Der Bund übernimmt stufenweise die Kosten der Kommunen für die soziale Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch hat das Kabinett am 1. August 2012 verabschiedet.
In einem ersten Schritt wurde der Bundesanteil an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für 2012 von 16 auf 45 Prozent der Nettoausgaben des Vorvorjahres erhöht. Mit dem nun beschlossenen Gesetzentwurf wird die vollständige Übernahme der Nettokosten in zwei weiteren Schritten beschlossen: ab 2013 übernimmt der Bund 75 Prozent, ab 2014 100 Prozent der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Damit leistet der Bund einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der finanziellen Situation der Kommunen.
Neu ist, dass die Erstattung ab 2013 auf der Grundlage der Nettoausgaben des jeweils laufenden Kalenderjahres vorgenommen wird. Außerdem tritt mit dem Jahr 2013 Bundesauftragsverwaltung ein, da der Bund ab diesem Zeitpunkt mehr als die Hälfte der Ausgaben trägt (siehe Artikel 104a Abs. 3 Grundgesetz).
Quelle: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2012/08/2012-08-01-mehr-geld-fuer-die-kommunen.html