Politik 26.07.04
Erste Basisinformationen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die neue Online-Publikation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit "Erste Basisinformationen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende" gibt einen kurzen Überblick über die wesentlichen Leistungen der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende, die am 1. Januar 2005 in Kraft treten wird.

Der Schwerpunkt der Online-Publikation liegt auf dem völlig neuen Beratungs- und Betreuungsangebot für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und ihre Angehörigen, das den Kern der neuen Grundsicherung bildet. Daß eine verbesserte Betreuung zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit beitragen kann, zeigt sich dort, wo jetzt schon Arbeits- und Sozialämter vor Ort zusammenarbeiten, wo sich ein persönlicher Ansprechpartner intensiv um jeden Einzelnen kümmert und wo die Probleme, die zur Hilfebedürftigkeit geführt haben, mit allen Mitteln umfassend angepackt werden.

Allein durch ein intensives Betreuungskonzept, das zeigen auch Erfahrungen aus europäischen Nachbarländern, kann die Zahl der Menschen, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind, deutlich sinken. Ein solcher Service soll in den neuen Job-Centern künftig allen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu Verfügung stehen.

Besonders deutlich wird das bei der Gruppe der jungen Hilfebedürftigen unter 25 Jahren. Hier wird ab dem 1. Januar 2005 das Verhältnis von Vermittlern zu Kunden 1/75 betragen.

Im Kapitel "Fördern und Fordern" werden die neuen Anreize zur Arbeitsaufnahme wie die Freigrenzen bei Erwerbstätigkeit, das Einstiegsgeld oder der Kinderzuschlag vorgestellt. Die Hilfebedürftigen ihrerseits müssen alles tun, um ihre Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung so schnell wie möglich zu beenden. Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, muss mit Kürzungen der Hilfeleistungen rechnen.

Die vorliegende Online-Publikation gibt den aktuellen Gesetzgebungsstand wieder. Demnach wird die Betreuung von erwerbsfähigen Hilfesuchenden und die Erbringung der Geldleistung durch Arbeitsgemeinschaften in gemeinsame Trägerschaft von Kommunen und Agenturen für Arbeit übernommen. Neben dem Modell der Arbeitsgemeinschaften wird es aber auch in einer Experimentierphase bis zu 69 Kommunen ermöglicht, die gesamte Durchführung der Grundsicherung zu übernehmen.

Sie können die Online-Publikation "Erste Basisinformationen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende" auf der Website des BMWA als PDF (180 KB) herunterladen. externer Link


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