Politik 10.10.12
„Mainzer Erklärung“ der Beauftragten für die Belange behinderter Menschen
Mit der „Mainzer Erklärung“ setzen sich die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange behinderter Menschen für die Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein. In ihrer Erklärung fordern sie die verschiedenen Akteure auf, den in Artikel 27 der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen verankerten Grundsatz der Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt konsequent umzusetzen und voranzutreiben. Der rheinland-pfälzische Landesbehindertenbeauftragte Ottmar Miles-Paul hatte zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation zum 44. Treffen der Behindertenbeauftragten am 25. und 26. September in Mainz eingeladen.
 
Die Beauftragten fordern den Auf- und Ausbau vielfältiger Initiativen: Der Übergang von der Schule in den Beruf, Praktika in Betrieben, Probebeschäftigungen, Modelle wie das Budget für Arbeit und weitere Maßnahmen sollen ausgebaut werden. Größere Unternehmen werden aufgefordert, Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu entwickeln und umzusetzen. Auch die Ausgleichsabgabe soll heraufgesetzt und die Beschäftigungsquote von fünf auf sechs Prozent erhöht werden.
 
„Ein ebenso starkes Engagement wie das, das für Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt aufgewendet wird, sollte auch erbracht werden, um den Arbeitsmarkt inklusiv zu gestalten“, fordert der BAG WfbM-Vorstandsvorsitzende Günter Mosen. „Dafür sollten wir von den Schwächsten her denken. Denn Inklusion muss allen Teilhabechancen bieten, auch wenn manche Unterstützung brauchen, die der allgemeine Arbeitsmarkt noch nicht bietet. Werkstätten sind Spezialisten darin, die Arbeitswelt so zu gestalten, dass alle Menschen darin Platz finden“, so Mosen.

Die „Mainzer Erklärung zur Inklusion behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" finden Sie hier externer Link.


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