Die Beauftragten fordern den Auf- und Ausbau vielfältiger Initiativen: Der Übergang von der Schule in den Beruf, Praktika in Betrieben, Probebeschäftigungen, Modelle wie das Budget für Arbeit und weitere Maßnahmen sollen ausgebaut werden. Größere Unternehmen werden aufgefordert, Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu entwickeln und umzusetzen. Auch die Ausgleichsabgabe soll heraufgesetzt und die Beschäftigungsquote von fünf auf sechs Prozent erhöht werden.
„Ein ebenso starkes Engagement wie das, das für Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt aufgewendet wird, sollte auch erbracht werden, um den Arbeitsmarkt inklusiv zu gestalten“, fordert der BAG WfbM-Vorstandsvorsitzende Günter Mosen. „Dafür sollten wir von den Schwächsten her denken. Denn Inklusion muss allen Teilhabechancen bieten, auch wenn manche Unterstützung brauchen, die der allgemeine Arbeitsmarkt noch nicht bietet. Werkstätten sind Spezialisten darin, die Arbeitswelt so zu gestalten, dass alle Menschen darin Platz finden“, so Mosen.
Die „Mainzer Erklärung zur Inklusion behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" finden Sie hier
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