Das Gespräch hatte zum Ziel, das von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe am 26. September 2012 vorgelegte Grundlagenpapier mit den Beteiligten zu diskutieren. Eingeladen hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Sozialministerium Rheinland-Pfalz sowie das Niedersächsische Sozialministerium. Die BAG WfbM wurde von Janina Bessenich, Referentin für Wirtschaft, vertreten.
Vorbemerkungen zum Grundlagenpapier
Zunächst wurde von den Veranstaltern klargestellt, dass es sich bei dem Grundlagenpapier nicht um einen Referentenentwurf handele, sondern lediglich um eine Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse aus der Arbeit der Bund-Länder-AG. Das „Werkstattgespräch“ sei eine Auftaktveranstaltung für den Dialog mit allen Beteiligten über die Reform der Eingliederungshilfe. Weitere Veranstaltungen auf Länder-Ebene sollen folgen.
Bund und Länder hatten im Juni 2012 bei ihren Verhandlungen zum Fiskalpakt vereinbart, in der nächsten Legislaturperiode ein Bundesleistungsgesetz zu erlassen. Die Überlegungen des Grundlagenpapiers fassen die bisherigen Arbeitsergebnisse der ASMK zusammen und bilden den Ausgangspunkt für die neue Gesetzgebung. Allerdings bestehe bislang kein Konsens über die Form und die Inhalte des künftigen Bundesleistungsgesetzes.
Die Diskussion des Grundlagenpapieres
Das Grundlagenpapier wurde in vier Arbeitsgruppen (AG Teilhabe am Arbeitsleben, AG Bedarfsermittlung, AG Zuordnung, AG Vertragsrecht) diskutiert. Von den Verbänden wurde jeweils ein Vertreter eingeladen. Durch die Aufteilung in Arbeitsgruppen konnten die Zusammenhänge in ihrer Gesamtkomplexität nicht übergreifend besprochen werden. Zum Schluss der Veranstaltung gab es lediglich eine kurze Zusammenfassung der Anregungen aus den Arbeitsgruppen, in denen Fragen gestellt und beantwortet wurden.
AG Teilhabe am Arbeitsleben
Die AG Teilhabe am Arbeitsleben wurde von Herrn Segmiller und Herrn Dr. Boll vom Sozialministerium Baden-Württemberg zusammen mit Herrn Dr. Mozet und Herrn Hoffmann vom BMAS geleitet.
Die Vorschläge im Grundlagenpapier wurden „unter Vorbehalt eines Bundesleistungsgesetzes“ erörtert. Die Kostenneutralität soll nach Ansinnen der Bund-Länder-AG weiterhin die Maßgabe für die Reform darstellen.
Die Hauptdiskussion konzentrierte sich auf die Frage der Zulassung von „anderen Leistungsanbietern“, für die lediglich die Mindeststandards des § 39 Abs. 4 SGB IX n. F. ohne ein förmliches Anerkennungsverfahren gelten sollen. Weitere Regelungen würden dann in die vorgesehene Länderkompetenz fallen, so die Bund-Länder-AG. Janina Bessenich forderte im Namen der BAG WfbM, dass bundesweit einheitliche Kriterien für die anderen Anbieter festzulegen seien, die den Kriterien der Werkstätten bzw. mindestens jenen der Einrichtungen nach § 35 entsprechen. Bessenich stellte die Frage, wie weit die bisherigen Standards des Fachkonzeptes auch für die "anderen Leistungsanbieter" gelten.
Die BAG WfbM forderte eine klare Definition der anderen Leistungsanbieter. Daraufhin von den Vertretern der AG klargestellt, dass mit „anderen Leistungsanbietern“ nicht Firmen des allgemeinen Arbeitsmarktes gemeint seien, sondern Dienstleister, die auch Unterstützungsleistungen erbringen können wie z. B. Integrationsfachdienste. Das arbeitnehmerähnliche Verhältnis bestünde demzufolge zwischen dem Menschen mit Behinderung und dem Dienstleister.
Bessenich verwies darauf, dass somit Parallelstrukturen aufgebaut würden. Werkstätten hätten im Gegensatz zu anderen Leistungsanbietern eine Aufnahmeverpflichtung gegenüber den Menschen. Demzufolge müsse auch ihre Strukur weiter finanziert werden. Trotz der Alternativanbieter sollen keine Doppelstrukturen aufgebaut werden, entgegneten die Vertreter von Bund und Ländern.
Der dauerhafte Nachteilsausgleich aus den Mitteln der Eingliederungshilfe für die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse der Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - das Hauptanliegen des Bundesbeauftragten der Bundesregierung - wurde mit dem Hinweis auf die volle Erwerbsminderung der betroffenen Personen abgelehnt.
Unter anderem wurde die Beibehaltung des Begriffes „Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ deutlich kritisiert. Er entspreche nicht den Forderungen der VN-Konvention. Ebenso kritisiert wurde die geplante Abschaffung des Fachausschusses. Beteiligte sowie Betroffene befürchten dadurch einen maßgeblichen Verlust von Fachkompetenz und Qualität im künftigen Gesamtplanverfahren. Die Gesamtverantwortung der Sozialhilfeträger schaffe eine neue Schnittstellenproblematik, die sich zum Nachteil der Menschen mit Behinderung auswirken kann. Das zentrale Thema „Mitwirkung“ soll im Dialog mit Vertretern der Werkstattträger erörtert werden.
Forderungen der BAG WfbM
Grundsätzlich begrüßt die BAG WfbM die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe und den Ausbau von Wahloptionen für Menschen mit Behinderung. Dafür braucht es aber klare bundesweite Standards und Anerkennungsverfahren, die in den bisherigen Regelungen des Grundlagenpapiers nicht gewährleistet sind. Die BAG WfbM setzt sich entschieden ein
Die Stellungnahme der BAG WfbM
wurde in der Sitzung abgegeben und ist im Downloadbereich abrufbar.
Die diesjährige Hauptkonferenz der Arbeits- und Sozialminister (ASMK) findet am 28. und 29. November 2012 in Hannover (Niedersachsen) statt. Vorsitzende der ASMK ist Aygül Özkan (CDU) Ministerin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration des Landes Niedersachsen.