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Vorläufige Handlungsempfehlungen zum Persönlichen Budget
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat in einer Arbeitsgruppe, in der neben den Rehabilitationsträgern auch Vertreter der Pflegeversicherung, der Selbsthilfeverbände, der Freien Wohlfahrtspflege sowie die BAG WfbM teilgenommen haben, vorläufige Handlungsempfehlungen zum Persönlichen Budget entwickelt. Nach einer letzten Besprechung sollen diese Empfehlungen dann zur Verwendung freigegeben werden.

In diesen Handlungsempfehlungen werden trägerübergreifende Aspekte bei der Ausführung von Leistungen durch ein Persönliches Budget aufgeführt. Dabei werden u. a. budgetfähige Leistungen definiert, mögliche Leistungen durch die einzelnen Rehabilitationsträger aufgelistet, gesetzliche Grundlagen beschrieben und Mustervordrucke für das Antragsformular, für eine Stellungnahme, für eine Zielvereinbarung und für einen Gesamtbescheid veröffentlicht. Die Vorläufigen Handlungsempfehlungen finden Sie auf der Internetseite der BAR externer Link unter >>> Handlungsempfehlungen externer Link.


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