Arbeitswelt 16.08.04
Änderungen des § 17 SGB IX geplant
Der Entwurf des sogenannten Verwaltungsvereinfachungsgesetz sieht Änderungen in § 10 und 17 SGB IX bei den Ausführung von Leistungen des Persönlichen Budgets vor. Von besonderer Bedeutung ist, daß die Bundesregierung auf die Regiefähigkeit von Leistungen verzichten will. Außerdem soll das Budget nicht unbedingt ein monatliches sein. Diese Zeitangabe soll entfallen.

Am 27. Januar 2005 hat der Bundestag gegen die Stimmen der Opposition das Verwaltungsvereinfachungsgesetz beschlossen. Das Gesetz geht nun am 18. Februar in den Bundesrat. Dabei ist noch unklar, ob es zu einem Vermittlungsverfahren kommt.

Der Bundesrat, so ist zu hören, wird der jetzigen Gesetzesvorlage nicht zustimmen. Im dann geltenden Gesetzestext würde es sich um budgetfähige Leistungen handeln, wenn Leistungen zur Teilhabe sowie andere Sozialleistungen sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen und als Geldleistungen oder durch Gutscheine erbracht werden können. Einschränkungen, auf die vor allem die Spitzen- und Fachverbände und die BAG WfbM hinweisen, sind weiterhin erhalten:

„ ... Dabei soll die Höhe des Persönlichen Budgets die Kosten aller bisher individuell festgestellten, ohne das Persönliche Budget zu erbringenden Leistungen nicht überschreiten ... und ... können Leistungen zur Teilhabe auch durch ein Persönliches Budget ausgeführt werden, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“

Durch die Beschränkung auf diejenigen, die in eigener Verantwortung das Budget nutzen können, und die Deckelung auf die bisherigen Sachleistungen ist gerade für Menschen mit geistiger Behinderung die Inanspruchnahme erschwert. Dabei wirkt die aus dem Budget zu vergütende Budgetassistenz für diesen Personenkreis leistungsmindernd, da die restlichen Mittel nicht mehr bedarfsgerecht sind.


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