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Neuer Landesrahmenvertrag für Schleswig-Holstein
Nach langwierigen Verhandlungen wurde ein Kompromiss vereinbart: Schleswig-Holstein hat einen neuen Landesrahmenvertrag zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Ein zentraler Aspekt – ob und wo gespart werden soll und kann – bleibt aber weiter offen.

Auf Einladung der Sozialministerin, Frau Kristin Alheit (SPD), wurde die Vertragsunterzeichnung des neuen Landesrahmenvertrages für Schleswig-Holstein am 12. November 2012 vollzogen. Nach zähen Verhandlungen haben Kommunen, Verbände und Land eine Einigung erzielt.

„Dies ist ein guter und notwendiger Beitrag zur langfristigen finanziellen Absicherung dieser sozialpolitisch besonders wichtigen Aufgabe“, zitiert die deutsche Presseagentur (dpa) die Sozialministerin in Kiel. Angaben zu möglichen Einsparungen durch die Neuregelung wollte sie mit dem Hinweis auf laufende Haushaltsverhandlungen zunächst jedoch nicht machen. Bei der Opposition löste dies laut Presseagentur heftige Kritik aus.

2010 hatten die Landräte den Vertrag gekündigt. Ihre Begründung: Sie wollten die seit Jahren stetig steigenden Kosten der Eingliederungshilfe deckeln. Von einem Sparvolumen von rund 100 Millionen Euro war zwischenzeitlich die Rede. Die Debatte sorgte für Verunsicherung und Angst vor Einschnitten.

Der Landesrahmenvertrag regelt Elemente der Sozialleistungen für rund 30.000 Menschen mit Behinderungen im Land. Es geht vor allem um Werkstätten und Wohneinrichtungen für behinderte Menschen. 2011 lagen die Kosten für die Eingliederungshilfe den Angaben der Kostenträger zufolge bei 540 Millionen Euro – das sind 85 Prozent der gesamten Mittel für Sozialhilfe in Schleswig-Holstein. 455 Millionen Euro erstattete das Land den Kommunen.

Wie Mathias Kolaczinski, Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen berichtete, spukten nebulöse Zahlen und Fakten durch die Debatte. Abhilfe habe erst die Gründung einer „AG Zahlen“ geschaffen, in der alle Verhandlungspartner vertreten waren. In der „AG Zahlen“ wurden die Daten und Fallzahlen evaluiert und eine aussagekräftige Vorlage für die Vertragskommission erarbeitet.

Ein zentrales Ergebnis in Bezug auf die Eingliederungshilfe ist, dass die Kostenentwicklung nicht umzukehren sein wird. Für 2015 werden Aufwendungen in Höhe von 725 Millionen Euro erwartet. Eine dauerhafte Sicherung der Finanzierbarkeit der Eingliederungshilfe kann nur durch das Zusammenwirken aller Akteure gelingen, wird im Thesenpapier resümiert.

Auf Bundesebene wird eine grundsätzliche Reform der Eingliederungshilfe angestrebt. In der nächsten Legislaturperiode soll es ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen geben, bestätigte Schleswig-Holsteins Sozialministerin Alheit. Dabei sei vorgesehen, dass sich der Bund an den Kosten beteilige.

In ihrer Stellungnahme zum Grundlagenpapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat die BAG WfbM detailliert Vorschläge und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe formuliert. http://www.bagwfbm.de/article/1875 externer Link

Die BAG WfbM setzt sich für klare bundesweite Standards in der Eingliederungshilfe ein. „Es darf zu keinen strukturellen Einsparungen zu Lasten von Menschen mit Behinderung kommen“, betonte BAG WfbM-Vorstandsvorsitzender Günter Mosen.

Das Thesenpapier der „AG Zahlen“ vom 22. Oktober 2012.


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