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Sachbezüge: Voraussichtliche Werte für 2013
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die voraussichtlichen Sachbezugswerte für 2013 bekanntgegeben. Die Werte für die Sachbezüge werden jährlich auf Grundlage der maßgebenden Verbraucherpreisentwicklung angepasst. Die Anpassung der Sachbezugswerte erfolgt durch eine Änderungsverordnung, die das Bundesarbeitsministerium nach § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB IV (Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung) mit Zustimmung des Bundesrates erlässt.

Demnach gelten voraussichtlich ab dem 1. Januar 2013 folgende Änderungen in § 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung:

§ 2 Verpflegung, Unterkunft und Wohnung als Sachbezug

(1) Der Wert der als Sachbezug zur Verfügung gestellten Verpflegung wird auf monatlich 224 (vorher 219) Euro festgesetzt.

Dieser Wert setzt sich zusammen aus dem Wert für

1. Frühstück von 48 Euro,
2. Mittagessen von 88 (vorher 86) Euro und
3. Abendessen von 88 (vorher 86) Euro.
….

(3) Der Wert einer als Sachbezug zur Verfügung gestellten Unterkunft wird auf monatlich 216 (vorher 212) Euro festgesetzt.


(4) Für eine als Sachbezug zur Verfügung gestellte Wohnung ist als Wert der ortsübliche Mietpreis unter Berücksichtigung der sich aus der Lage der Wohnung zum Betrieb ergebenden Beeinträchtigungen anzusetzen. Ist im Einzelfall die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung mit 3,80 (vorher 3,70) Euro je Quadratmeter monatlich, bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 3,10 (vorher 3,00) Euro je Quadratmeter monatlich bewertet werden. ….

Demzufolge beträgt der voraussichtliche Wert für Mahlzeiten, die ab dem Kalenderjahr 2012 gewährt werden, für
1.) ein Frühstück 1,60 Euro
2.) ein Mittag- oder Abendessen 2,93 Euro

Weitere Informationen:
http://www.bundesrat.de/cln_236/SharedDocs/Drucksachen/2012/0601-700/673-12,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/673-12.pdf externer Link


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