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US-Senat stimmt gegen die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen
Washington. Am 4. Dezember 2012 stimmte der US-Senat gegen die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen (UN-BRK). Mit 61 zu 38 Stimmen für die Ratifizierung gelang es nicht, die notwendige Zweidrittel-Mehrheit zu erreichen. Das Weiße Haus bedauerte das negative Abstimmungsergebnis des Senates.

Befürworter der Ratifizierung, neben Präsident Barack Obama, auch der republikanische Senator John McCain, wiesen vergeblich darauf hin, dass eine Ratifizierung ein wichtiges Symbol in der Weltgemeinschaft sei. Aufgrund bereits bestehender US-Gesetze zum Schutz von Menschen mit Behinderung seien auch keine Änderungen in der amerikanischen Gesetzgebung zu erwarten.

Präsident Obama, der die Konvention bereits im Jahr 2009 unterzeichnet hatte, hatte diese im Mai 2012 an den US-Senat gesendet mit der Bitte um Abstimmung. Erst mit der Ratifizierung, erst wenn das Parlament – in diesem Fall der amerikanische Senat – über den völkerrechtlichen Vertrag abgestimmt hat, kann er in Kraft treten und seine Wirkung entfalten.

Republikanische Senatoren hatten im Vorfeld der Entscheidung Stimmung gegen die Ratifizierung gemacht. Ihre Begründungen: Der Vertrag fördere im Ausland neue Abtreibungsrechte und der Vertrag schränke die Rechte US-amerikanischer Eltern ein, ihre Kinder zuhause zu unterrichten.

In den USA leben rund 57 Millionen Menschen mit Behinderung, davon ca. 60 Prozent mit schweren Behinderungen (Stand 2010). Ihre Rechte, ebenso wie der Schutz von Diskriminierung, wurden bereits 1990 in einem Bundesgesetz, dem sogenannten „Americans with Disabilities Act“ festgeschrieben.


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