Zum 1. Januar 2013 wird die Lohnsteuerkarte durch das sogenannte ELStAM-Verfahren ersetzt. ELStAM steht für „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“, also jene Angaben, welche bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen sind, zum Beispiel Steuerklasse und Freibetrag. Mit dem neuen Verfahren werden alle steuerlich bedeutsamen Merkmale zentral und elektronisch beim Finanzamt verwaltet. Der Arbeitgeber erhält künftig die Lohnsteuerabzugsmerkmale direkt von der Finanzverwaltung.
Sobald der Arbeitgeber ELStAM nutzt, werden Änderungen steuerlich bedeutsamer Merkmale, wie sie z. B. durch Heirat oder Geburt eines Kindes entstehen, automatisch im Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Hierfür muss der Arbeitgeber die betrieblichen Abläufe und Software an das neue System anpassen.
Für den schrittweisen Einstieg in das neue Verfahren wurde ein Einführungszeitraum geschaffen. Spätestens für den letzten im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum muss der Arbeitgeber die ELStAM abrufen und anwenden.
Letztmalig wurde für das Jahr 2010 eine Lohnsteuerkarte ausgestellt. Diese oder danach vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigungen behalten bis zur erstmaligen Anwendung der ELStAM ihre Gültigkeit.
Weitere Informationen zu ELStAM finden Sie unter: https://www.elster.de/arbeitn_elstam.php