Auch gewerbliche Anbieter und Behörden zeichnen sich nicht immer durch die erforderliche Auskunftsfreudigkeit aus.
Dieses Versäumnis kann sich sehr nachteilig äußern:
- Bei den Besuchern entsteht ein unseriöser Eindruck.
- Die Kontaktaufnahme wird für Kunden, Spender und andere Interessenten erschwert.
- Abmahnvereine und unausgelastete Rechtsanwälte können dem Verein durch eine Abmahnung unnötige Arbeit und Kosten verursachen.
http://www.socialnet.de/materialien/0409koch_webimpressum.html