Unter der Schirmherrschaft der Parlamentarier Ádám Kósa und Dr. Dieter-Lebrecht Koch hat der europäische Verband EASPD (European Association of Service Providers for Persons with Disabilities) in Zusammenarbeit mit BAG WfbM und dem französischen Verband Unapei (Union nationale des associations de parents, de personnes handicapés mentales et de leurs amis) am 27. März 2013 eine Tagung im Europäischen Parlament in Brüssel veranstaltet.
Thema war die sich wandelnde Rolle von Werkstätten für behinderte Menschen im Kontext der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Europa. An der Veranstaltung nahmen Mitglieder des Europäischen Parlamentes und Entscheidungsträger anderer europäischer Institutionen sowie Vertreter europäischer Nichtregierungsorganisationen teil. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten war durch ihren Geschäftsführer Stephan Hirsch und Europa-Referentin Kathrin Völker vertreten.
Zur Eröffnung der Veranstaltung sprach Ádám Kósa, Abgeordneter der ungarischen Fidesz Partei und erster gehörloser Abgeordneter des Europäischen Parlaments, über die Wichtigkeit von Werkstätten für behinderte Menschen zur Umsetzung von Teilhabe am Arbeitsleben. Kósa erklärte, dass das Europäische Parlament Werkstätten für behinderte Menschen als Übergangsystem zu einem inklusiven allgemeinen Arbeitsmarkt sieht. Zweck der Werkstätten ist es, flexible Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung zu schaffen und die Beschäftigung dieser Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Diesen Punkt unterstrich auch Dr. Dieter-Lebrecht Koch, der sich als CDU-Abgeordneter im Europäischen Parlament seit 20 Jahren für Menschen mit Behinderung einsetzt, in seiner Eröffnungsrede.
Neben Redebeiträgen aus Frankreich und Ungarn gab Stephan Hirsch einen kurzen Überblick über die Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung in Deutschland.
Anschließend wurden die Resultate eines zweijährigen Kooperationsprojektes zum Thema Entwicklungen der Werkstätten im Licht der UN-Behindertenrechtskonvention von EASPD, BAG WfbM und Unapei präsentiert. Es folgte eine offene Diskussion mit dem Publikum. Dieses nutzte die Gelegenheit, dem anwesenden Vertreter der Europäischen Kommission, Johan Ten Geuzendam, kritische Fragen zu stellen. Beispielsweise, in welchem Rahmen Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben teilhaben können wenn Werkstätten geschlossen werden – wie in England geschehen. Eine Antwort auf diese Frage blieb aus.
Zum Abschluss der Veranstaltung betonte Kósa, dass die bloße Existenz der UN-Behindertenrechtskonvention nicht ausreicht, um das Recht auf Arbeit von Menschen mit Behinderung zu ermöglichen. Die Umsetzung der Konvention ist es, die eine wirkliche Veränderung bringen kann.