Allen Werkstätten wurde im Oktober 2002 eine "Gemeinsame Arbeitshilfe für die Arbeit der Fachausschüsse in WfbM" in Form einer Handlungsempfehlung vorgelegt - gemeinsam erarbeitet von übergeordneten Vertretern der Fachausschußarbeit vor Ort: der BAG WfbM, der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Arbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger, der BAGüS.
Aufgrund der Änderungen im "Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen" vom 23. April 2004, das Änderungen in § 40 SGB IX wie in den §§ 2 ff. Werkstättenverordnung (WVO) verankert, werden Anpassungen und Erweiterungen für die orientierende Arbeitshilfe notwendig. Die Funktion des Fachausschusses wird in den Neuregelungen bestärkt: in der Funktion einer ersten gemeinsamen Einschätzung für die voraussichtliche Eignung der Werkstatt für den betreffenden Menschen bereits vor Aufnahme in die Werkstatt, in der bindenden fachlichen Stellungnahme des Gremiums vor einem Übergang in ein zweites Förderjahr im Berufsbildungsbereich und schließlich als kontinuierliches Beratungsgremium für übergangsfördernde Einzel- und Gesamtmaßnahmen der Werkstatt.
Die aktuelle Bewilligungspraxis hat gezeigt, daß auch die neuen Regelungen von einzelnen Leistungsträgern vor Ort interpretiert werden. Daher muß der Fachausschuß in seinen Beratungen eine weitergehende fachliche Transparenz erzielen können und seine Voten noch klarer formulieren und auch dokumentieren. Will heißen: Förderverläufe und -ergebnisse aus dem Vorfeld der Werkstattaufnahme müssen fachlich beraten und während der Werkstattförderung weiterentwickelt werden; die Aufzunehmenden und ihre gesetzlichen Vertreter sind umfassend einzubinden, zu informieren und zu beraten; die Verfahrensweisen und Zeiträume zur Bewilligung müssen entsprechend der nun gültigen Gesetzeslage (insbesondere im Eingangsverfahren) angepaßt werden. In der bestehenden Arbeitshilfe ist eine Musterempfehlung für eine an die neuen Gegebenheiten angepaßte Geschäftsordnung. Außerdem ist geplant, eine Musterempfehlungen für die Gestaltung der Protokollführung zu erarbeiten. Gute Ergebnisse lassen sich mit vergleichbaren Verfahrensformen erzielen. Diese Erkenntnis wurde bereits von Landesarbeitsgemeinschaften umgesetzt, die auf Länderebene Arbeitsinstrumente entwickelt und vereinbart haben. Dieser Weg wird daher auch für die Bundesebene geprüft. Die Arbeitshilfe könnte demnach mit weiteren empfehlenden Anlagen ergänzt werden.
Wir gehen davon aus, daß im Herbst eine überarbeitete Form verabschiedet und zur Empfehlung an Werkstätten und Rehaträger gegeben werden kann.