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Mitwirkung und Interessenvertretung von Werkstatt-Beschäftigten im europäischen Vergleich
Auf Einladung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) trafen sich am 24. Mai 2013 Werkstättenexperten aus Deutschland, Frankreich und Norwegen zu einem Fachgespräch im Berliner Kleisthaus. Die polnischen Kollegen hatten leider kurzfristig absagen müssen.

Gastgeber Dr. Peter Mozet und Hans Peter Schell vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales begrüßten die Teilnehmer: Roland Weber und Kristina Schulz aus dem Vorstand der deutschen Bundesvereinigung der Werkstatträte, Carole Sendra, Präsidentin der französischen Beschäftigtenvertretung „Conseil de la vie sociale“ mit ihrer Assistenz. Hans Thue brachte, als Geschäftsführer einer Werkstatt in der Nähe von Oslo, die Perspektive der norwegischen Werkstätten ein. BAG WfbM-Vorstand Axel Willenberg und die Referenten Kathrin Völker und Thomas Bauer vertraten die deutschen Werkstätten für behinderte Menschen.

Wie wird „Mitwirkung der Beschäftigten“ in den verschiedenen europäischen Ländern verwirklicht? Welchen Rahmen haben die Werkstatträte, um sich auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorzubereiten? Gibt es Fortbildungen oder die Möglichkeit der Arbeitsfreistellung? Welche Rechte und Pflichten haben die Werkstatträte? Wie sind sie organisiert? Das waren zentralen Fragen des Fachgespräches.

Es war der erste Erfahrungsaustausch von Werkstattvertretern auf europäischer Ebene. Der nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sieht vor, dass die Bundesregierung den Dialog zwischen den Interessenvertretungen fördert. Gerade im konkreten Vergleich der unterschiedlichen Systeme der Eingliederungshilfe in Europa wird deutlich, wo die Zielsetzungen und Möglichkeiten der jeweiligen Sozialleistungen liegen.

Hans Thue erläuterte während des Vormittags ausführlich die Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung in Norwegen. Norwegische Werkstätten ermöglichen schon mit der gewählten Rechtsform - Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) - eine gleichberechtigte Mitbestimmung aller Menschen. Und zwar unabhängig davon, ob sie behindert sind oder nicht.

In Frankreich ähnelt die Art und Weise der Mitwirkung der Beschäftigten der ihrer deutschen Werkstattkolleginnenen und -kollegen. Mit dem großen Unterschied: In Frankreich gibt es keine Interessenvertretung der Werkstattbeschäftigten auf überregionaler oder nationaler Ebene. Auch in Norwegen gibt es keine überregionale Organisation von Werkstattbeschäftigten. In Deutschland sind die Werkstatträte sowohl in Landesarbeitsgemeinschaften als auch in einer Bundesvereinigung organisiert. Seit über zehn Jahren gibt es in Deutschland Werkstatträte.

Mit Verabschiedung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) aus dem Jahr 2001 wurden die Rechte und Pflichten des Werkstattrates als Gremium für die Interessenvertretung der Beschäftigten genau formuliert und im Einzelnen benannt. Diskutiert wird in der bundesdeutschen Werkstätten-Landschaft derzeit, welche Rechte und Pflichten und Konsequenzen jeweils mit den unterschiedlichen Partizipationsformen Mitbestimmung und mit Mitwirkung verbunden sind.

In seinem Resümee am Ende der Veranstaltung betonte Dr. Mozet, dass die deutsche Form der Mitwirkung in Werkstätten für behinderte Menschen sehr vorangeschritten ist, eine gute Basis zur Weiterentwicklung.


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