Diese konzentriert sich derzeit überwiegend auf die Anschlussfähigkeit von Bildungsleistungen und auf den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Ein Zugang für alle Personengruppen, unabhängig vom Unterstützungsbedarf, konnte bisher allerdings nicht realisiert werden. Einzige Ausnahme: Nordrhein-Westfalen. Dort besteht ein Zugang für alle Menschen mit Behinderung zum Eingangsverfahren, zum Berufsbildungsbereich und zum anschließenden Arbeitsbereich.
Neben den Werkstätten in Nordrhein-Westfalen zeigen viele Träger von Förderstätten, dass Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf und die berufliche Teilhabe und Bildung keine Gegensätze sind. Ihre Konzepte belegen, dass es angepasste Angebote gibt und die angesprochenen Personen davon profitieren. Gleichzeitig stellt der gleichberechtigte Zugang zu Bildung und Arbeit für die Werkstätten eine Herausforderung dar.
Werkstätten müssen zukünftig beweisen, dass sie in der Lage sind, der in Artikel 24 und 27 (Zugang zu Bildung und Arbeit) der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen formulierten Forderung nachzukommen. Dabei stellten sich verschiedene Fragen:
- Ist die Werkstatt der geeignete Ort für diesen Personenkreis, um berufliche Teilhabe und Bildung angeboten zu bekommen?
- Wie sehen die fachlichen Anforderungen an eine angemessene Berufliche Bildung aus?
- Ist das Fachkonzept als Basis der Beruflichen Bildung tragfähig?
- Welche strukturellen Bedingungen müssen geschaffen werden?
In Arbeitsgruppen werden bestehende Praxisansätze vorgestellt und diskutiert. Die Arbeitsgruppenergebnisse werden in einem „Marktplatz-Geschehen“ präsentiert und so allen Veranstaltungsteilnehmern zugänglich gemacht.
Eine Anmeldung ist leider nicht mehr möglich, da sämtliche Teilnehmerplätze der stark nachgefragten Veranstaltung bereits belegt sind.
Für alle, die nicht vor Ort sein können: Auf der Internetseite der BAG WfbM sowie im „Werkstatt:Dialog“ wird ausführlich über die Veranstaltung und ihre Ergebnisse berichtet werden.