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Vor der Bundestagswahl - BAG WfbM befragt Parteien zu ihren Positionen
Welche Maßnahmen wollen die Parteien nach der Bundestagswahl am 22. September 2013 ergreifen, um die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung zu fördern? Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) hat neun Fragen formuliert und die Parteien um ihre Antwort gebeten. Hier lesen Sie die Antworten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen.
 
1. Teilhabe für alle. Die UN-Konvention fordert von den Vertragsstaaten Maßnahmen, damit Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben von Beginn an partizipieren können. Dieser Prozess heißt Inklusion. Wie wird Ihre Partei helfen, dies zu erreichen?


Bündnis 90/Die Grünen: Politik von und für Menschen mit Behinderungen ist keine Frage wohlmeinender Fürsorge. Es geht vielmehr um die Umsetzung der Menschenrechte behinderter Menschen. Dies hat zuletzt die UN-Behindertenrechtskonvention sehr deutlich gezeigt. Die Umsetzung der Konvention betrifft alle Lebensbereiche, von der Bildung, über die Gesundheitsversorgung bis zu Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und der Beschäftigungsverhältnisse. In diesem Sinne sind sowohl Staat als auch Zivilgesellschaft gefragt, inklusive Strukturen zu schaffen.

2. Welche Maßnahmen ergreift Ihre Partei, damit mehr Arbeitgeber Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz anbieten können?

Bündnis 90/Die Grünen: Wir möchten erreichen, dass viele Menschen, die heute noch in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Hierzu bedarf es der Ausweitung der Unterstützten Beschäftigung, dauerhafter Lohnkostenzuschüsse und der Verzahnung der Leistungen des SGB III und der Eingliederungshilfe (Budget für Arbeit). Wir wollen die Alternativen zu den Werkstätten stärken und setzen auf betriebsintegrierte Beschäftigungen in allen Formen wie Integrationsbetriebe und –abteilungen, Arbeitsassistenz, aber auch auf Außenarbeitsplätze für Werkstattbeschäftigte. Wir sind darüber hinaus für die Anhebung der Pflichtquote für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf 6% und eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe.

3. Der Erfolg der beruflichen Rehabilitation von Menschen mit Behinderung wird zunehmend anhand wirtschaftlicher Kriterien bewertet. Der Arbeitsplatz im allgemeinen Arbeitsmarkt wird zum Maßstab gemacht. Sind Sie der Meinung, dass alle Menschen mit Behinderung dieses Ziel erreichen?

Bündnis 90/Die Grünen: Wir gehen nicht davon aus, dass alle Menschen einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden können. Dies betrifft Menschen mit und ohne Behinderungen. Zu viele Menschen sind trotz guter Konjunktur dauerhaft ohne Chance auf dem Arbeitsmarkt.

4. Ist Ihre Partei mit uns der Meinung, dass der Rechtsanspruch auf eine Beschäftigung in einer WfbM auch für Menschen mit schwersten und mehrfachen Behinderungen unabhängig von der Leistungsfähigkeit bestehen sollte?

Bündnis 90/Die Grünen: Der Ausschluss von Personen, die nicht ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen können, von der Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen, ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Sofern die Rahmenbedingungen stimmen, ist die Teilhabe am Arbeitsleben auch Personen möglich, die gegenwärtig durch § 136 SGB IX ausgeschlossen werden. Werkstätten müssen sich auch für Menschen öffnen, die bisher als „nicht werkstattfähig“ galten. Wir wollen die Unterscheidung in „werkstattfähig“ und „nicht werkstattfähig“ abschaffen. Jeder Mensch sollte unabhängig von der Schwere der Behinderung die Möglichkeit zur bestmöglichen Qualifikation haben.

5. Unsere Sozialunternehmen können für unsere Gesellschaft und für die deutsche Wirtschaft wichtige Funktionen übernehmen. Arbeit gestalten trotz psychischer Erkrankung oder Leistungswandlung ist unsere Profession. Werden Sie uns unterstützen, unser Wissen mit anderen Unternehmen zu teilen?

Bündnis 90/Die Grünen: Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen sollen nicht mehr an Institutionen, sondern an den Bedürfnissen derjenigen orientiert sein, die sie benötigen. Die Kompetenz der Werkstätten in Bezug auf die Gestaltung von Arbeitsverhältnissen für Menschen, die nicht unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten können, ist ein wichtiger Beitrag zur Gestaltung von Arbeitsplätzen auch jenseits der Werkstatt.

6. Werden Sie unsere Sozialunternehmen dabei unterstützen, für schwerbehinderte Arbeitnehmer Integrationsarbeitsplätze in Werkstätten zu schaffen?

Bündnis 90/Die Grünen: Sofern sich die Frage darauf bezieht, schwerbehinderte Menschen zu tariflichen Bedingungen als Ausbilder_innen, Anleiter_innen, pädagogische oder administrative Mitarbeiter_innen o.ä. zu beschäftigen, werden wir dies unterstützen. Für eine Beschäftigung erwerbsfähiger schwerbehinderter Menschen im den (produzierenden) Arbeitsbereichen der WfbM sehen wir aber keine Veranlassung.

7. Werden Sie sich mit uns dafür einsetzen, die Ausbildungsvorbereitung in unseren Bildungsbereichen von zwei auf drei Jahre zu erhöhen? Wer langsamer lernt, braucht mehr Zeit!

Bündnis 90/Die Grünen: Zu dieser Frage haben wir uns noch keine abschließende Meinung gebildet. Denkbar wäre eine Ausnahmeregelung im bestehenden System oder die Lösung des Problems im Rahmen einer grundlegenden Reform der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für voll erwerbsgeminderte Menschen mit Behinderungen.

8. Werden Sie uns dabei unterstützen, mehr Maßnahmen durchzuführen, um mehr Menschen aus Werkstätten für den allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten?

Bündnis 90/Die Grünen: Wir wollen den Übergang von der WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich stärker als bisher fördern. Die Arbeit in einer WfbM soll im Regelfall auf eine Tätigkeit im allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten, und nicht weiter wie heute für 99 Prozent der Beschäftigten eine lebenslange Tätigkeit sein. Hierzu gehört auch, dass die Rückkehr von einem Arbeitsplatz im allgemeinen Arbeitsmarkt in die WfbM nicht als Scheitern sondern eher als Zeit der Weiterqualifikation betrachtet werden muss. Zu den neuen Aufgaben der WfbM soll auch die Beratung und Betreuung von Arbeitgeber und ehemaligen Beschäftigten zählen. Für viele bisherige Beschäftigte wird der Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt nur mit Hilfe dauerhafter Lohnzuschüsse möglich sein. Die Möglichkeit hierfür wollen wir durch die Verzahnung von Leistungen der Arbeitsagenturen und der Eingliederungshilfe schaffen.

9. Wird Ihre Partei uns unterstützen, die Zusammenarbeit von behinderten und nichtbehinderten Menschen in unseren Sozialunternehmen voranzutreiben? Wir können Menschen Beschäftigung und Perspektive bieten, die ihnen der Arbeitsmarkt verwehrt.

Bündnis 90/Die Grünen: Bisher fehlt tatsächlich ein Angebot, das Menschen ohne absehbare Chancen am Arbeitsmarkt neue Perspektiven jenseits des Arbeitslosengeld II-Bezugs eröffnet. Wir wollen diese Lücke schließen und einen Sozialen Arbeitsmarkt fest in das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium aufnehmen. Das nützt insbesondere Menschen mit vielfältigen Beschäftigungshemmnissen, die auch bei einer guten Arbeitsmarktlage keine Chance auf eine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt haben. Für diese geschätzten 200.000 Menschen wollen wir neue Perspektiven auf Teilhabe eröffnen. Das Angebot richtet sich an über 25-jährige, die seit mindestens 2 Jahren arbeitslos sind und die mindestens zwei weitere Vermittlungshemmnisse haben. Wenn sich die Akteure vor Ort einig sind, dann sollen Arbeitgeber für diese Beschäftigten einen Zuschuss von bis zu 100% des Arbeitsentgelts erhalten können. Zur Finanzierung dieses Zuschusses sollen auch jene ALG II Zahlungen genutzt werden können, die durch die Beschäftigung des Betroffenen im Sozialen Arbeitsmarkt wegfallen (so genannter Passiv-Aktiv-Transfer). Als Leitlinie gilt, Arbeit zu finanzieren statt Arbeitslosigkeit. Mit unserem Sozialen Arbeitsmarkt machen wir Langzeitarbeitslosen ein neues, zuverlässiges und freiwilliges Angebot mit Perspektive. Dies erscheint uns zielführender als die Erweiterung des Aufgabenspektrums der WfbM.


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