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Expertengespräch zur Ausgestaltung eines Bundesleistungsgesetzes
Am 30. September 2013 fand in Berlin ein Expertengespräch zur möglichen Ausgestaltung eines Bundesleistungsgesetztes statt. Eingeladen hatten die Ministerien für Soziales aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Vertreter der Fach- und Spitzenverbände diskutierten über den Entwurf eines Berichtes für die diesjährige Arbeits- und Sozialministerkonferenz zum Bundesleistungsgesetz. Für die BAG WfbM nahmen Axel Willenberg, stellvertretendes Vorstandsmitglied, und Stephan Hirsch, Geschäftsführer, teil.

Die über 70 geladenen Expertinnen und Experten waren aufgefordert, zu einem Entwurf Stellung zu nehmen, der die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zum Ziel hat. Die Anhörung hatte den Folgecharakter einer ähnlichen Veranstaltung im Oktober 2012, zu dem die BAG WfbM bereits umfangreich Stellung genommen hat. Hier finden Sie den Bericht aus dem Jahr 2012 externer Link.

Verschiedene Verbandsvertreter wiesen wiederholt darauf hin, dass die in den vergangenen Monaten eingereichten Ergänzungsvorschläge in dem nun diskutierten Entwurf weitgehend nicht berücksichtigt wurden. Kritik äußerten die Verbände vor allem an dem Beteiligungsprozess, der aus ihrer Sicht entwicklungsfähig sei. Schließlich waren den Verbänden im Vorfeld nur wenige Arbeitstage zur Vorbereitung zugestanden worden. So blieben die Hinweise auch eher grundsätzlich, denn detailliert.

Im Diskussionsverlauf wurden nachdrücklich zahlreiche Änderungswünsche benannt – ob diese allerdings in die Vorlage zur ASMK aufgenommen werden, konnte von Bernhard Scholten, Leiter der Abteilung Familie im rheinland-pfälzischen Sozialministerium, nicht verbindlich zugesagt werden.

Insgesamt waren die Vertreter uneins, ob die vorgelegten Vorschläge kurzfristig auf Bundesebene umgesetzt werden könnten. Zahlreiche Änderungen in Bundesgesetzen (u.a. im Grundgesetz) werden nötig sein, um die von den Landessozialministerien vorgelegten Eckpunkte zu realisieren.


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