Diskutierten auf dem Podium: (v. links) D. von Vopelius, IHK Präsident Nürnberg, R. Holtzwart, Chef der Regionaldirektion Bayern, R. Weber, erster Vorsitzender der BVWR, R. Bartsch, Bezirkstagspräsident, Dr. U. Maly, Präsident des Deutschen Städtetages und H. Horn, erster Vorsitzender des LAG WfbM Bayern e. V.
© LAG WfbM Bayern e. V.
Gestaltung des kommunalen Raumes
Nachdem in den letzten Jahren die Teilhabe am Arbeitsleben vor allem mit Unternehmern und der Arbeitgeberseite diskutiert worden ist, erklärte der 1. Vorsitzende des LAG WfbM Bayern e. V., Hans Horn, in seiner Begrüßung, dass Inklusion eine Aufgabe der ganzen Gemeinschaft ist. Die Umsetzung von Inklusion findet im kommunalen Raum statt, deshalb muss auch jeder einzelne der Gemeinschaft seinen Beitrag dazu leisten.
Mehr Würde ins Arbeitsleben bringen
Der Präsident des Deutschen Städtetages und Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg, Dr. Ulrich Maly ging in seinem Impulsreferat auf die gesellschaftliche Funktion bei der Aufgabe der Inklusion ein. Für den Oberbürgermeister gehe es in erster Linie nicht allein darum, möglichst viele Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren, sondern „mehr Würde in das Arbeitsleben zu bringen und diese Teilhabe nur zu fördern, wenn ein Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sinnvoll ist“. Hingegen müsse das Wunsch- und Wahlrecht der behinderten Menschen es auch erlauben, weiterhin die Strukturen und Bedingungen von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in Anspruch zu nehmen, wenn dies für den Einzelnen erforderlich ist.
Die Realität der Arbeitswelt heute
Zu Gast auf dem Bayerischen Werkstättentag 2014 waren viele kommunale Politiker.
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Arbeit für ein glückendes Leben
Der Bezirkstagspräsident Richard Bartsch brachte ein, dass „es die Menschen mit Behinderung nicht glücklich macht, wenn wir sie alle von heute auf morgen auf den ersten Arbeitsmarkt bringen“. Er spricht sich für den Versuch aus, einzelne Menschen, für die der Weg wirklich geeignet ist, in die Teilhabe auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu begleiten.
Ebenfalls zu bedenken gab Hans Horn, dass viele Menschen in den Werkstätten aus der freien Wirtschaft kämen und dort viele Erfahrungen des Scheiterns gemacht hätten. Für diese Menschen sei es das Ziel jeder WfbM, dauerhaft gesicherte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, „denn Arbeit ist ein lebensnotwendiges Mittel, um ein glückendes Leben und die Teilhabe an der Gesellschaft zu erfahren“.
Rechtliche Grundlagen klären
Durch die mangelnde Einigung bei der Klärung von Regularien, entstehen auch Ängste bei Menschen mit Behinderung, berichtete als Betroffener Roland Weber, erster Vorsitzender der Bundesvereinigung der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte e.V. Es ist immer noch offen, ob Menschen nach einem Versuch an einem Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarkt wieder ohne Probleme in die Werkstatt zurückkehren können und ob ihnen das Anrecht auf die Erwerbsminderungsrente erhalten bleibt.
Er ruft dazu auf, den begonnenen Weg der Inklusion weiter zu gehen, damit immer mehr Menschen mit Behinderung durch ihr Beispiel zeigen können, dass Menschen mit Behinderung da sind und vieles leisten können.