Seit 2010 ist das Fachkonzept für das Eingangsverfahren und den
Berufsbildungsbereich der Bundesagentur für Arbeit eine Grundlage für die
fachliche Arbeit in anerkannten Werkstätten. Die Handlungsempfehlung und
Geschäftsanweisung (HEGA), mit der das Fachkonzept bekanntgegeben wurde,
war zunächst bis Mai 2015 befristet. Nun hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) die
Gültigkeit der HEGA bis Mai 2019 verlängert.
Mit der Handlungsempfehlung und Geschäftsanweisung 06/2010 sowie dem
Fachkonzept für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich wurden die
fachlichen Anforderungen an die Arbeit unserer Werkstätten gemäß den §§ 3 und 4 der
Werkstättenverordnung (WVO) präzisiert.
Grundsätzlich ist die Gültigkeit von Handlungsempfehlungen und Geschäftsanweisungen
der BA befristet. Entsprechend war die HEGA 06/2010 bis Mai 2015 befristet.
Die BA hat erstmals die HEGA 06/2010 vorgezogen verlängert. Ihr Gültigkeitszeitraum
erstreckt sich jetzt bis einschließlich Mai 2019. Dazu erhält sie einen neuen Titel: „HEGA
06/10 - 02 -Teilhabe am Arbeitsleben - Fachkonzept für Eingangsverfahren und
Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)“.
Keine inhaltlichen Änderungen
Inhaltliche Veränderungen wurden nicht vorgenommen. Auf Anfrage der BAG WfbM
bestätigte die BA, dass die bislang eingereichten und genehmigten
Durchführungskonzepte weiterhin bestehen bleiben. Sie bedürfen keiner weiteren
Anpassung. Gleichzeitig bleibt das Fachkonzept als Kriterium für die Anerkennung der
Werkstätten nach § 142 SGB XI bestehen. Das Fachkonzept wird auch weiterhin als
Kriterium für die Erbringung der Leistungen Eingangsverfahren und
Berufsbildungsbereich im Rahmen des Persönlichen Budgets gelten.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der BA .