Am 25. August 2014 verabschiedete das Bundeskabinett nun einen entsprechenden Gesetzesentwurf
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Die Gelder sollen jedoch nicht direkt, sondern über den Umweg der Länder an die Kommunen fließen. Diesen Punkt kritisierten bereits einige Kommunalvertreter, die anzweifeln, dass die Länder die Gelder tatsächlich weiterleiten werden – obwohl der Bund im Gesetzesentwurf ausdrücklich dazu aufgefordert hat: „Der Bund verbindet dies [die Entlastung] mit der Erwartung, dass die Entlastung von den Ländern an die Kommunen weitergeleitet wird.“ Es bleibt abzuwarten, wie die tatsächliche Entlastung der Kommunen ausgestaltet wird.
Der nun verabschiedete Gesetzentwurf zur Entlastung der Kommunen steht auch in Zusammenhang mit der geplanten Eingliederungshilfereform. Im Rahmen der geplanten Reform wurde den Kommunen eine Beteiligung des Bundes an den Eingliederungsausgaben von bis zu fünf Milliarden Euro pro Jahr in Aussicht gestellt. Diese wird maßgeblich davon abhängen, wie und wann ein mögliches Bundesteilhabegeld und ein Bundesteilhabegesetz realisiert werden.