Politik 03.09.14
Erhöhung des Ausbildungsgelds und des Grundbetrags in Sicht
Vor einigen Tagen verabschiedete die Bundesregierung den Entwurf für das aktuelle BAföG-Änderungsgesetz. Dieser sieht vor, dass Schüler und Studierende ab 2016 sieben Prozent mehr Geld erhalten sollen. Gleichzeitig wurde der Kreis der BAFöG-Empfänger erweitert. Zudem wird der Bund ab 2015 das BAföG komplett finanzieren und damit die Länder um jährlich 1,17 Milliarden Euro entlasten.

Das BAFÖG-Änderungsgesetz hat jedoch aufgrund seiner unmittelbaren Verweisungen auf Bestimmungen des BAföG im Arbeitsförderungsrecht (SGB III) auch Auswirkungen auf die Höhe des Ausbildungsgelds im Berufsbildungsbereich und auf den Grundbetrag im Arbeitsbereich von Werkstätten. Wird also das 25. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG) vom Deutschen Bundestag verabschiedet, steigen infolge der Erhöhung der BAFöG-Sätze auch das Ausbildungsgeld und der Grundbetrag.

Konkret heißt das: Ab 2016 steigt das Ausbildungsgeld im ersten Jahr des Berufsbildungsbereichs von 63 Euro auf 67 Euro, im zweiten Jahr Berufsbildungsbereich von 75 Euro auf 80 Euro. Entsprechend steigt auch der Grundbetrag im Arbeitsbereich von derzeit 75 Euro auf 80 Euro.

Grundlage dieser Erhöhung ist, dass Art. 3 Nr. 12 des 25. BAföGÄndG auch § 125 SGB III ändert. In diesem ist die Höhe Ausbildungsgelds im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen geregelt.

Der aktuelle Entwurf zum BAföG-Änderungsgesetz muss noch im Bundestag und im Bundesrat beraten und beschlossen werden. Änderungen am Gesetzesentwurf sind also noch möglich. Über den konkreten Beschluss und das Inkrafttreten des Gesetzes wird die BAG WfbM zeitnah informieren.

Den Entwurf des 25. BAföGÄndG finden Sie ==> hier externer Link.


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