Politik 09.10.14
Arbeitsgruppe „Bundesteilhabegesetz“ diskutiert Weiterentwicklung der Werkstätten
Am Dienstag, den 14. Oktober 2014, wird die dritte Sitzung der Arbeitsgruppe „Bundesteilhabegesetz“ stattfinden. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus rund 35 Vertreterinnen und Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen von Bund, Ländern und Kommunen, der Sozialversicherungsträger und der Sozialpartner zusammen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) ist durch ihren Vorstandsvorsitzenden Martin Berg vertreten.

Als erstes der drei Themen, die auf der Agenda stehen, ist „Teilhabe am Arbeitsleben“ gesetzt. Diskutiert werden soll explizit die Weiterentwicklung von Werkstätten für behinderte Menschen. In den sitzungsvorbereitenden Unterlagen wurden verschiedene Vorstellungen zur Weiterentwicklung des Werkstättenrechts aufgezeigt:
  • Die Zulassung „anderer geeigneter Leistungsanbieter“
  • Das Budget für Arbeit verbunden mit einem unbefristeten Rückkehrrecht in die Werkstatt
  • Ein Budget für Arbeit auch im Berufsbildungsbereich
  • Die ersatzlose Streichung der Werkstatt-Zugangsvoraussetzung des „Mindestmaßes wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“

Als Handlungsbedarf wird vom BMAS vorgegeben, dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu personenzentrierten Leistungen weiterentwickelt werden sollen. Des Weiteren sollen alternative Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten entwickelt werden. Die Wahlfreiheit – auch für die Beschäftigung in einer Werkstatt – soll weiterhin gewährleistet werden. Ebenfalls diskutiert werden soll die Öffnung der Werkstatt für weitere Nutzergruppen – sowohl für die Gruppe der Langzeitarbeitslosen als auch für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen, die in vielen Bundesländern bislang ausschließlich Angebote in Förderstätten finden.

Zu den anstehenden Punkten der dritten Arbeitssitzung zum Bundesteilhabegesetz hat die BAG WfbM eine ausführliche Stellungnahme ausgearbeitet, die sie in der Sitzung einbringen und vertreten wird.

Einblick in die Arbeit der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz
Nach der konstituierenden Sitzung am 10. Juli 2014 und dem Treffen am 17. September tagt die Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz am 14. Oktober zum dritten Mal. Der Beteiligungsprozess zur Reform der Eingliederungshilfe ist öffentlich zugänglich dokumentiert. Auf der Internetseite externer Link "gemeinsam-einfach-machen.de" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind die Arbeitsplanungen und die Ergebnisse nachzulesen – übrigens auch in Leichter Sprache und Gebärdensprache.

Interessierte können hier externer Link die offiziell verabschiedeten Dokumente abrufen und sich auf der Website registrieren, um regelmäßig über aktuelle Veröffentlichungen der „Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz“ informiert zu werden. Nach der Registrierung erhält jeder Nutzer automatisch eine Mailnachricht, sobald neue Dokumente auf der Seite eingestellt sind.

Hintergrund zum Bundesteilhabegesetz
Die Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode von 2013 bis 2017 darauf verständigt, die Leistungen für Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herauszuführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln.

Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden. Leistungen sollen nicht länger institutionszentriert, sondern personenzentriert bereitgestellt werden. Dabei soll die Einführung eines Bundesteilhabegeldes geprüft werden. Die Neuorganisation der Ausgestaltung der Teilhabe zugunsten der Menschen mit Behinderungen soll so geregelt werden, dass keine neue „Ausgabendynamik“ entsteht. Diesen Auftrag beabsichtigt die Bundesregierung mit einem Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderungen umzusetzen.

Mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes in dieser Legislaturperiode wird der Bund zu einer Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe in Höhe von 5 Mrd. Euro pro Jahr beitragen.

Definierte Ziele des Bundesteilhabegesetzes
Mit dem Bundesteilhabegesetz soll entsprechend der Vorgaben des Koalitionsvertrages die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessert und damit das deutsche Recht im Licht der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt werden. Konkretisierend sollen mit dem Bundesteilhabegesetz folgende Ziele erreicht werden:

  1. Dem neuen gesellschaftlichen Verständnis nach einer inklusiven Gesellschaft im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention wird Rechnung getragen.
  2. Selbstbestimmung und individuelle Lebensplanung werden dem gewandelten Rollenverständnis von Menschen mit Behinderung entsprechend vollumfänglich unterstützt.
  3. Die Eingliederungshilfe wird zu einem modernen Teilhaberecht entwickelt, in dessen Mittelpunkt der Mensch mit seinen behinderungsspezifischen Bedarfen steht.
  4. Die vorgelagerten Systeme und die mit der Eingliederungshilfe verbundenen Systeme sowie ihre Zusammenarbeit werden verbessert.
  5. Die Koordinierung der Rehabilitationsträger wird verbessert. Dazu wird eine Weiterentwicklung des SGB IX angestrebt. Die Leistungen sollen für den Bürger wie aus einer Hand erbracht werden.
  6. Hierzu soll die Eingliederungshilfe als bedarfsdeckendes Leistungssystem strukturell in eine „Eingliederungshilfe neu“ (Arbeitstitel) weiterentwickelt werden. Wesentliche Punkte dabei sind:
         • Weiterentwicklung des Behinderungsbegriffs,
         • „Herauslösen“ der Eingliederungshilfe aus dem „Fürsorgesystem“,
         • Überprüfung der gegenwärtigen Einkommens- und
            vermögensanrechnung,
         • Personenzentrierte Gestaltung der Leistungen, unabhängig 
           von Wohnort und  -form,
         • Konzentration der Eingliederungshilfe auf die Fachleistung, Ermöglichung   
           einer zielgenauen Leistungserbringung durch einpartizipatives,
           bundeseinheitliches Verfahren,
         • Prüfung der Möglichkeiten unabhängiger Beratung,
         • Wirksamkeitskontrolle auf Einzelfall¬ und Vertragsebene,
         • Verbesserung der Steuerung der Leistungen der Eingliederungshilfe, um die 
            Leistungen im Rahmen der begrenzten Ressourcen effektiv und effizient 
            zu erbringen und zur Verbesserung der Situation behinderter Menschen 
            beizutragen
  7. Mit dem Bundesteilhabegesetz wird die Entlastung der Kommunen dem 
     Koalitionsvertrag entsprechend umgesetzt.
  8. Die Neuorganisation der Ausgestaltung der Teilhabe zugunsten der Menschen 
     mit Behinderung wird so geregelt, dass daraus keine neue Ausgabendynamik 
     entsteht.


       


<< Zurück Seite drucken Diesen Artikel per Email versenden
Schichtwechsel
Werkstatt ist mehr!
Werkstatt ist mehr
Mehr BAG WfbM-Angebote
FAQs Bildungsrahmenpläne
FAQs zu den harmonisierten Bildungsrahmenplänen
"exzellent"-Preise
Die