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9. Werkstatträtekonferenz der SPD
Am 13. Oktober 2014 fand die 9. Werkstatträtekonferenz der SPD-Bundestagsfraktion im Berliner Reichstagsgebäude statt. Kerstin Tack, die behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, hatte Werkstattbeschäftigte, Politik und Werkstattvertreter zum Gespräch eingeladen. 200 Werkstatträte waren der Einladung nach Berlin gefolgt. Damit alle an der Konferenz teilhaben konnten, wurde die Veranstaltung per Live-Stream im Internet übertragen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) war durch ihren stellvertretenden Vorsitzenden Axel Willenberg sowie die Referenten Konstantin Fischer und Thomas Bauer vertreten. Im Podium der Diskussionsrunde vertrat Bildungsreferent Bauer die BAG WfbM-Position. Eröffnet wurde die Veranstaltung von Thomas Oppermann, dem Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion. In seinem Grußwort betonte er die Bedeutung der Werkstatträte. Anschließend stellte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles die Zielsetzungen der Bundesregierung zum geplanten Bundesteilhabegesetz und zur Novellierung der Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) vor. Nahles unterstrich den gesellschaftlichen Auftrag der Werkstätten: „Wir stehen zur Werkstatt. Wir brauchen sie! Heute und in Zukunft!“ Die Ministerin sprach auch kritische Themen an, wie z. B. die Diskussion um den Mindestlohn in Werkstätten. Sie führte fachlich fundiert aus, warum das zugrundeliegende Gesetz keine Anwendung auf die Werkstattbeschäftigten findet. In Hinblick auf die Veränderungen der Mitwirkungsverordnung betonte Nahles die Notwendigkeit von Frauenbeauftragten und die Erhöhung der Mitgliederzahlen im Werkstattrat für Einrichtungen über 400 Beschäftigte.

Anschließend sprach die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Verena Bentele. Sie wies der Fort- und Weiterbildung der Werkstatträte eine zentrale Bedeutung zu. Für die Arbeit der Frauenbeauftragten gelte es, geeignete Rahmenbedingungen der Fortbildung und der Begleitung zu schaffen.

Kerstin Tack, behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, nahm in ihrem Vortrag Bezug auf die im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele. Sie werde eine Veränderung der WMVO anschieben. Schon im Frühjahr 2015 werde es konkret. Aufgenommen werden die Themen Frauenbeauftragte, Gesamt- bzw. Zweigwerkstatträte und die Finanzierung der Bundesvertretung der Werkstatträte. Tack ergänzte, dass die Friedrich-Ebert-Stiftung eine Studie zu Entgelten in Werkstätten durchführen werde. Diese solle die Grundlage bilden, um Vorschläge für eine Erhöhung des Einkommens der Beschäftigten zu diskutieren.

An der Podiumsdiskussion nahmen Kerstin Tack, Verena Bentele, Verena Kluge vom Weibernetz e. V., der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Werkstatträte Johannes Herbetz, Hans-Peter Schell vom BMAS und BAG WfbM-Referent Thomas Bauer teil. Die Diskussion zeigte schnell, dass in den Fragen Frauenbeauftragte und Zweigwerkstatträte großes Einvernehmen unter den Diskussionsteilnehmern herrschte. Unterschiedliche Einschätzungen gab es hingegen beim Thema Mitbestimmung. Johannes Herbetz forderte, den Werkstatträten volle Mitbestimmungsrechte einzuräumen. Thomas Bauer sprach sich gegen eine reine Kopie des Betriebsverfassungsgesetzes aus und betonte die Bereitschaft, sich über Mitbestimmungsrechte analog der Diakonischen Mitwirkungsverordnung auszutauschen. Hans-Peter Schell unterstrich, dass das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis keine vergleichbare Mitbestimmung legitimiere.

An der anschließenden Diskussionsrunde nahm neben den Diskussionsteilnehmern auch Gabriele Lösekrug-Möller, parlamentarische Staatssekretärin im BMAS, teil. Im Rahmen dieser Fragerunde sprachen die Werkstatträte zahlreiche Themen an, die sie beschäftigten. Außerdem ergänzten sie die bereits vorgeschlagenen Änderungen der WMVO. So wurden Vorschläge zur Ausgestaltung der Frauenbeauftragten und zur Gestaltung von Zweigwerkstatträten formuliert.

Hans-Peter Schell teilte in Bezug auf die Finanzierung der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte mit, dass dies eine Aufgabe der Bundesländer sei und das BMAS diesbezüglich keine Aussage treffen könne. Thomas Bauer machte dazu deutlich, dass eine Bundesvertretung dauerhaft nur funktionieren könne, wenn die Arbeit der Landesvertretungen gesichert sei. Die Bundesländer könnten sich deshalb nicht aus einer Finanzierung der überregionalen Werkstattratsarbeit ausklinken.


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