Wie bei vielen Best-Practice-Ansätzen bleibt der Anspruch der „Praxistauglichkeit“ offen. Der Besucher der Internetseite erfährt zwar, daß die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen möglich ist. Diese Fälle sind gut dokumentiert. Auf welchen Wegen dies geschehen kann und welche Unterstützungsleistungen hierzu notwendig sind, bleibt jedoch offen. Damit zeigt auch dieses Angebot, daß es trotz einer wissenschaftlichen Begleitung schwierig ist, den „Königsweg“ aufzuzeigen.
Wenn Sie sich weiter informieren wollen: arbeitundbehinderung.at