Im Gegensatz zur BAG WfbM ist das BMGS der Auffassung, daß für den Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung, der auch für Werkstattbeschäftigte gilt, keine Erstattung durch die Rehabilitationsträger möglich sei. Das BMGS führt aus, daß der Zuschlag von Werkstattbeschäftigten in der Regel nicht vom tatsächlichen, sondern vom fiktiven Arbeitsentgelt zu zahlen sei. Wenn dieser Rechtauffassung gefolgt würde, wäre ein Beitrag von 1,21 Euro im Monat von kinderlosen Werkstattbeschäftigten aus ihrem Arbeitsentgelt zu leisten.
Das BMGS stellt in diesem Schreiben klar, daß diese Auswirkungen auch im Bereich der Krankenversicherung ab 1. Juli 2005 durch das Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz vom 15. Dezember 2004 eintreten. Auch hier habe der Werkstattbeschäftigte den zusätzlichen Beitrag allein zu zahlen.
Wir halten die zusätzlichen Belastungen für Werkstattbeschäftigte für ungerechtfertigt und sehen auch im Hinblick auf die geringen Arbeitsentgelte die Notwendigkeit der Geltung des Erstattungsanspruches auch für die Zusatzbeiträge nach SGB XI und SGB V. Daher haben wir unseren Rechtsbeistand beauftragt, die Rechtsauffassung des BMGS zu prüfen. Sobald wir ein diesbezügliches Gutachten erhalten, informieren wir Sie.
Unsere Mitglieder finden das Schreiben unter diesem Link:
Schreiben des BMGS (Benutzername und Paßwort erforderlich)