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Die Reform der Bundesagentur für Arbeit
Was sich in der Führung und Steuerung ändert
Aus der Eigendarstellung der Bundesagentur für Arbeit (BA): Die BA wird künftig konsequent über Zielvereinbarungen geführt. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben und Versicherungsleistungen werden getrennt ausgewiesen. Die BA schafft so Transparenz über die von den Beitragszahlern aufgebrachten Mittel und ermöglicht einen zielgerichteten Dialog mit der Politik. Durch biografische Arbeitnehmer-Daten wird ein erfolgsorientierter Einsatz von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten auf Einzelfallebene möglich.
Die Zentrale konzentriert sich auf die Entwicklung von Produkten und Programmen, auf Führung und Steuerung. An die Stelle komplexer Zuständigkeiten und detaillierter Regelungswerke tritt flexible Projektarbeit. Interne Leistungen und andere Funktionen werden in eigenständige Dienststellen ausgegliedert. Der Schwerpunkt der Regionaldirektionen ist die Führung und Steuerung der örtlichen Agenturen für Arbeit.
Quelle: www.arbeitsagentur.de
Was sich für Werkstätten dadurch ändert
Bislang war die Zentrale der BA Ansprechpartner der BAG WfbM zur Klärung von Grundsatzfragen, die an die nachgeordneten Stellen weitervermittelt wurden. Die Reform der BA bewirkt, daß - wie im letzten Absatz dargestellt - viele Funktionen bis in die eigenständigen Dienststellen heruntergebrochen werden können. Dabei sollen die Regionaldirektionen die örtlichen Agenturen führen und steuern. Diese Aufgabe wird sehr unterschiedlich wahrgenommen.
Im Rahmen der vielfach neu abzuschließenden Vergütungsverhandlungen wird dies deutlich: Während in einzelnen Regionaldirektionen die Vergütungsverhandlungen "Chefsache" (der Präsidenten) sind, erarbeitet die zuständige Stelle in anderen Regionaldirektionen lediglich "Bearbeitungshinweise" zur Aushandlung durch die jeweils örtlich zuständigen Agenturen. Daß die Praxis bei Kernprozessen (wie Vergütungsverhandlungen) in den verschiedenen Regionaldirektionen dermaßen abweicht, kann so nicht hingenommen werden. Die BAG WfbM begrüßt die Deklaration als "Chefsache", empfiehlt den Werkstätten und den LAG, gemeinsame Vorgehensweisen einzufordern und auszuhandeln. Die BAG WfbM wird auf bundeseinheitliche Regelungen hinwirken.
Aus der Eigendarstellung der Bundesagentur für Arbeit (BA): Die BA wird künftig konsequent über Zielvereinbarungen geführt. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben und Versicherungsleistungen werden getrennt ausgewiesen. Die BA schafft so Transparenz über die von den Beitragszahlern aufgebrachten Mittel und ermöglicht einen zielgerichteten Dialog mit der Politik. Durch biografische Arbeitnehmer-Daten wird ein erfolgsorientierter Einsatz von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten auf Einzelfallebene möglich.
Die Zentrale konzentriert sich auf die Entwicklung von Produkten und Programmen, auf Führung und Steuerung. An die Stelle komplexer Zuständigkeiten und detaillierter Regelungswerke tritt flexible Projektarbeit. Interne Leistungen und andere Funktionen werden in eigenständige Dienststellen ausgegliedert. Der Schwerpunkt der Regionaldirektionen ist die Führung und Steuerung der örtlichen Agenturen für Arbeit.
Quelle: www.arbeitsagentur.de
Was sich für Werkstätten dadurch ändert
Bislang war die Zentrale der BA Ansprechpartner der BAG WfbM zur Klärung von Grundsatzfragen, die an die nachgeordneten Stellen weitervermittelt wurden. Die Reform der BA bewirkt, daß - wie im letzten Absatz dargestellt - viele Funktionen bis in die eigenständigen Dienststellen heruntergebrochen werden können. Dabei sollen die Regionaldirektionen die örtlichen Agenturen führen und steuern. Diese Aufgabe wird sehr unterschiedlich wahrgenommen.
Im Rahmen der vielfach neu abzuschließenden Vergütungsverhandlungen wird dies deutlich: Während in einzelnen Regionaldirektionen die Vergütungsverhandlungen "Chefsache" (der Präsidenten) sind, erarbeitet die zuständige Stelle in anderen Regionaldirektionen lediglich "Bearbeitungshinweise" zur Aushandlung durch die jeweils örtlich zuständigen Agenturen. Daß die Praxis bei Kernprozessen (wie Vergütungsverhandlungen) in den verschiedenen Regionaldirektionen dermaßen abweicht, kann so nicht hingenommen werden. Die BAG WfbM begrüßt die Deklaration als "Chefsache", empfiehlt den Werkstätten und den LAG, gemeinsame Vorgehensweisen einzufordern und auszuhandeln. Die BAG WfbM wird auf bundeseinheitliche Regelungen hinwirken.