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LAG WfbM Mecklenburg-Vorpommern startet Budget für Arbeit als Modellprojekt
Seit dem 1. Juni 2015 läuft das Modellprojekt Budget für Arbeit im östlichen Teil Mecklenburg-Vorpommerns. Ziel des Projekts ist es, den Übergang aus den regionalen Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern und die daraus entstehenden Erfahrungswerte zur Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben zu nutzen.

Die Dauer des Modellprojekts ist auf drei Jahre angesetzt und soll zunächst für zehn bis 15 Teilnehmer bessere Voraussetzungen für den dauerhaften Übergang aus anerkannten Werkstätten auf sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze des allgemeinen Arbeitsmarktes schaffen. Dabei akquirieren die Projektdurchführenden einen Arbeitsplatz bzw. einen Außenarbeitsplatz, der in einen sozialversicherungspflichten Arbeitsplatz umgewandelt werden soll. Gleichzeitig stellen sie den Teilnehmern eine Assistenz zur Seite, die sie persönlich und beruflich begleitet. Die Assistenz steht sowohl dem Projektteilnehmer als auch dem Beschäftigungsgeber als Ansprechpartner zur Seite.

Zielgruppe
Im Fokus des Projekts stehen Menschen mit schweren Behinderungen, die Werkstattleistungen der Beruflichen Bildung oder zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch nehmen, und denen der allgemeine Arbeitsmarkt aufgrund der Schwere ihrer Behinderung bisher verschlossen blieb. Voraussetzung für die Teilnahme an dem Projekt ist, dass der oder die Werkstattbeschäftigte in der Lage ist mindestens 30 Stunden pro Woche zu arbeiten.

Projektträger und -durchführende

Initiiert wurde das Projekt von der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen Mecklenburg-Vorpommern (LAG WfbM MV), sie ist auch Trägerin des Projekts. Durchgeführt wird es von den drei regionalen Werkstattträgern: Pommerscher Diakonieverein e. V., Gemeinnützige Werk- und Wohnstätten GmbH und Diakoniewerkstätten Neubrandenburg gGmbH. Sie verfügen über beste Vernetzungen zu örtlichen Wirtschaftsunternehmen, Arbeitsverwaltung, Behörden, Bildungsträgern sowie den Hoch- und Fachhochschulen, die Voraussetzung für eine erfolgreiche Durchführung sind.

Konzept fördert Wunsch- und Wahlrecht
Das Budget für Arbeit ist ein Instrument zur Verwirklichung des gesetzlich verankerten Wunsch- und Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, welches die BAG WfbM unterstützt. Dabei kann eine Leistung, die der Leistungsbezieher bisher ausschließlich als Sachleistung in Anspruch nehmen konnte, nun in Form einer Geldleistung zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet, dass jeder Leistungsempfänger frei entscheiden kann, ob und bei welchem Anbieter er die Sach- oder Geldleistung wählt.


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