Seit Anfang Mai 2015 stellen drei Filmspots vor, wie schon jetzt Arbeit für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf möglich wird. In neun Best-Practice-Beispielen zeigen Werkstätten für behinderte Menschen und Förderstätten, welche Bildungs- und Arbeitsangebote zur Teilhabe sie für Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen machen.
Und das ist erst der Anfang. Diese Beispiele entkräften das bisherige Zugangskriterium zur Werkstatt – das „Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ (§ 136 Abs. 2 SGB IX). Der Weg für mehr alternative Teilhabeformen für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf muss rechtlich und strukturell geebnet werden. Deshalb fordert die BAG WfbM in ihrer Stellungnahme zum Abschlussbericht der hochrangigen Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz, dass „[d]as Wunsch- und Wahlrecht der Menschen […] handlungsleitend [sei]“.
Die in den Videospots dargestellten Beispiele sind die Sieger eines vorausgegangenen Ideenwettbewerbs der verbändeübergreifenden Film-Kampagne „Arbeit möglich machen! –Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung“ – die BAG WfbM berichtete. Im Rahmen der gemeinsamen Initiative „Arbeit möglich machen!“ von Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege, Fachverbänden für Menschen mit Behinderungen und der Aktion Mensch wurde 2014 dazu ein Flyer – auch in leichter Sprache – entwickelt.
Die untertitelten Filme sind frei zugänglich und können für Veranstaltungen und Weiterbildungen genutzt werden.