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EU-Kommission plant europäischen Behindertenausweis
Bis spätestens Anfang 2016 soll ein europäischer Behindertenausweis in 17 EU-Mitgliedsstaaten eingeführt und getestet werden. Bislang existiert noch kein System für eine grenzübergreifende, gegenseitige Anerkennung von Behindertenausweisen.

Die Freizügigkeit ist eines der Grundrechte, die die Europäische Union ihren Bürgern garantiert. Allerdings werden Menschen mit Behinderung häufig davon abgehalten, frei zu reisen, da ihr Status im Ausland nicht anerkannt wird. So haben sie im Ausland keinen Zugang zu Nachteilsausgleichen, die ihnen in ihrem Heimatland zustehen.

Die Europäische Kommission leitet nun Schritte ein, um diesen Missstand zu beheben, indem sie einen europäischen Behindertenausweis einführt, der die Rechte von und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung in den europäischen Mitgliedsstaaten einvernehmlich anerkennt.

Ende Juni hatte die EU-Kommission zugesagt, 1,5 Millionen Euro bereitzustellen, um ein Pilotgruppe von 17 Mitgliedsstaaten dabei zu unterstützen, diese Initiative bis spätestens Anfang 2016 umzusetzen. Der europäische Behindertenausweis soll Europäern mit Behinderung EU-weit Zugang zu denselben Nachteilsausgleichen in den Bereichen Kultur, Freizeit, Transport und Sport ermöglichen, die ihnen im Heimatland zustehen.

Einige Nachteilsausgleiche können bereits jetzt grenzüberschreitend in Anspruch genommen werden. So ist beispielsweise seit der Einführung eines EU-weit gültigen Sonderparkausweises die Inanspruchnahme von Parkerleichterungen für bestimmte Gruppen von schwerbehinderten Menschen europaweit möglich. Auch können europaweit Begleitpersonen von blinden Menschen unentgeltlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln befördert werden.


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