Am 8. und 9. Oktober fand die erste Sitzung zur Novellierung der Fortbildungsordnung für die Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) im Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) statt.
Zu den Teilnehmern gehörten Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Lebenshilfe, des Deutschen Gewerkschaftsbundes sowie des Kuratoriums der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung. Auch der neue BAG WfbM-Bildungsreferent Dr. Andreas Wiesner-Steiner nahm an der Veranstaltung teil.
Diskutiert wurde, welche Anforderungen das Qualifikationsprofil der Fachkräfte künftig erfüllen sollte. Dazu wurden Ergebnisse der Voruntersuchung zur etwaigen Novellierung der Fortbildungsordnung „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ vorgestellt und diskutiert. Die Voruntersuchung wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Abstimmung mit dem BMAS zur Förderung des Diskussions- und Entscheidungsprozesses initiiert und der Abschlussbericht hierzu im Oktober 2014 veröffentlicht.
Besprochen wurde ferner, dass es einen Qualitätsstandard für die Fachkräftequalifikation geben sollte, an dem sich alle Fortbildungsanbieter gleichermaßen ausrichten sollen.
Drei weitere Sitzungen sind geplant. Das nächste Treffen findet vom 19. bis 20. Januar 2016 statt. Die BAG WfbM wird den Prozess weiterhin begleiten.