Das Gesetz, kurz: Kompensationsgesetz, hat seinen Schwerpunkt in drei Bereichen:
- Ausgleich der Behinderung
- Eingliederung sowie
- Zugangs- und Informationsverbesserung.
Personen, die wegen ihrer körperlichen, kognitiven oder mentalen Fähigkeiten nicht erwerbsfähig sein können, erhalten 140 Euro zusätzlich im Monat. Damit erreichen sie nun rund 80 % des Mindestlohns für die jeweilige Branche in Frankreich. Auch für teilweise erwerbsgeminderte Personen ist der Bezug eines zusätzlichen Betrages vorgesehen.
Als Nachteilsausgleiche gelten nun nach Art der Behinderung verschieden Formen der Unterstützungsleistung. Diese reichen von personeller Assistenz über technische Hilfsmitteln bis hin zu Haustieren, die speziell geschult werden.
Innerhalb von zehn Jahren sollen alle öffentlichen Gebäude barrierefrei gestaltet werden. Weitreichende Reformen auf dem Gebiet der schulischen und beruflichen Bildung für Menschen mit Behinderungen werden durch das neue Gesetz ermöglicht.
In Frankreich wurde das Kompensationsgesetz von den Spitzenverbänden und Selbsthilfevereinigungen ähnlich begrüßt, wie 2001 die Einführung des SGB IX in Deutschland. In vielen Aspekte ähneln sich die beiden nationalen Gesetze. Das darf als gutes Zeichen für eine gemeinsame Sozialpolitik in Europa gewertet werden. Auch in der Begrifflichkeit brachte das Gesetz Neuerungen. Die „Geschützten Werkstätten“ (Atelier protégé), die den deutschen Integrationsbetrieben ähnlich sind, heißen nun „Angepaßte Unternehmen“ (Entreprise adaptée).
Finanziert werden die neuen Gesetzesvorgaben durch einen sogenannten „Solidaritätstag“, einen zusätzlichen unbezahlten Arbeitstag für alle Arbeitnehmer.