Bildung 01.04.05
Braunschweiger Gespräche 2005
Bei den "Braunschweiger Gesprächen" der BAG WfbM 2005 gab es eine Bestandsaufnahme zur bundesweiten Situation der Teilhabe, zu Perspektiven und Chancen für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen. Die Teilnehmer diskutierten anhand von exemplarischen Entwicklungen in verschiedenen Bundesländern u. a. folgende Fragen:

Vor welchen Herausforderungen stehen wir?

Welche übereinstimmenden sozialpolitischen Orientierungspunkte und Forderungen sind möglich?

Die Ergebnisse der zukunftsorientierten Diskussion wurden in Form von "Sozialpolitischen Forderungen" festgehalten. Sie sollen für alle Mitgliedseinrichtungen die Grundlage sein, zukunftsorientierte Angebote zur Förderung und Begleitung von Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen zu entwickeln.

Forderungen der Sozialpolitischen Gesprächsrunde vom 15. Februar 2005
  • Eingliederungshilfeleistungen für schwerst- und mehrfach behinderte Menschen müssen sozialpolitisch gesichert bleiben.
    Dabei sollen finanzielle Einsparpotentiale aus Verwaltungsvereinfachung im Interesse von Menschen mit schweren Behinderungen genutzt werden.
  • Das im Sozialgesetzbuch IX verankerte Wunsch- und Wahlrecht muß für Menschen mit schwersten und mehrfachen Behinderungen sicherstellen, daß sie neben dem Lebensbereich des Wohnens auch einen zweiten Lebensraum wählen können, in dem sie angemessene Angebote zur Fortentwicklung ihrer Persönlichkeit erhalten können
    (d. h. Sicherstellung eines gesellschaftlichen Teilhabeanspruches nach dem Prinzip des zweites Lebensraumes).
  • Das gesellschaftlich anerkannte Lebensprinzip für lebenslanges Lernen muß auch für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen Gültigkeit haben.
    Das bedeutet, Bildungsmöglichkeiten müssen grundsätzlich auch für sie gelten: Daher soll der Fachausschuß der Werkstatt auch zuständig sein für die Prüfung und Einschätzung der Entwicklungsmöglichkeiten von Menschen mit schwersten Behinderungen.
  • Damit Angebotsstrukturen für Menschen mit schwersten Behinderungen zukunftsorientiert entwickelt werden können, muß eine Verbesserung der investiven Förderung für Einrichtungsträger erfolgen.


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