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BAG WfbM aktualisiert ihre Stellungnahme zur Modernisierung des Vergaberechts
Aufgrund des voranschreitenden parlamentarischen Verfahrens hat die BAG WfbM eine Aktualisierung ihrer Stellungnahme zur Modernisierung des Vergaberechts vorgenommen.
Die BAG WfbM weist nachdrücklich darauf hin, dass Leistungserbringungen im sozialrechtlichen und sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnis weiterhin vergabefrei bleiben. Dies muss eindeutig im Gesetz verankert werden.
Die ausführliche Stellungnahme der BAG WfbM finden Sie hier. Eine Verbreitung der Stellungnahme in Politik und Gesellschaft ist ausdrücklich erwünscht.
Die erste Lesung des Gesetzes hat bereits am 16. Oktober 2015 im Bundestag stattgefunden. Für Anfang Dezember sind die zweite und dritte Lesung im Bundestag geplant. Am 18. Dezember wird der Bundesrat zu dem Thema zusammenkommen.
Der Grund für die Novellierung des Vergaberechts ist die Umsetzung der EU-Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU und 2014/25/EU in deutsches Recht. Dies hat das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum Anlass genommen, das Vergaberecht grundlegend umzustrukturieren. Das neue Vergaberecht soll unter anderem anwenderfreundlicher sein, bürokratischen Aufwand verringern, kommunale Handlungsspielräume erweitern und Wirtschaftskriminalität wirksamer bekämpfen. Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Umstellung auf elektronische Kommunikation.
Die ausführliche Stellungnahme der BAG WfbM finden Sie hier. Eine Verbreitung der Stellungnahme in Politik und Gesellschaft ist ausdrücklich erwünscht.
Die erste Lesung des Gesetzes hat bereits am 16. Oktober 2015 im Bundestag stattgefunden. Für Anfang Dezember sind die zweite und dritte Lesung im Bundestag geplant. Am 18. Dezember wird der Bundesrat zu dem Thema zusammenkommen.
Der Grund für die Novellierung des Vergaberechts ist die Umsetzung der EU-Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU und 2014/25/EU in deutsches Recht. Dies hat das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum Anlass genommen, das Vergaberecht grundlegend umzustrukturieren. Das neue Vergaberecht soll unter anderem anwenderfreundlicher sein, bürokratischen Aufwand verringern, kommunale Handlungsspielräume erweitern und Wirtschaftskriminalität wirksamer bekämpfen. Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Umstellung auf elektronische Kommunikation.