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BAG WfbM veröffentlicht Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz
Im Kontext der Erarbeitung des anstehenden Refernetenentwurfs für ein neues Bundesteilhabegesetz positioniert sich die BAG WfbM in ihrer Gesamtstellungnahme noch einmal detailliert zu folgenden Themenbereichen:
Die BAG WfbM unterstützt das im Koalitionsvertrag festgehaltene Ziel der Bundesregierung, das „Recht der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zu reformieren und zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln“. Das neu zu gestaltende Teilhaberecht soll entsprechend des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) die Ziele verfolgen, einen inklusiven Arbeitsmarkt zu schaffen und die Position des einzelnen Menschen im gesamten Teilhabeprozess zu stärken.
- Behinderungsbegriff und ICF-Orientierung
- Teilhabeplanverfahren
- Personenzentrierte Finanzierungsstrukturen
- Verbesserung der Einkommenssituation von Beschäftigten im Arbeitsbereich einer Werkstatt
- Berufliche Bildung
- Teilhabe von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf
- Andere Anbieter zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Gesetzliche Krankenversicherung im Kontext der Eingliederungshilfe
- Budget für Arbeit
Die BAG WfbM unterstützt das im Koalitionsvertrag festgehaltene Ziel der Bundesregierung, das „Recht der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zu reformieren und zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln“. Das neu zu gestaltende Teilhaberecht soll entsprechend des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) die Ziele verfolgen, einen inklusiven Arbeitsmarkt zu schaffen und die Position des einzelnen Menschen im gesamten Teilhabeprozess zu stärken.