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92. ASMK: „Menschen in Werkstätten brauchen Zeugnisse“
Am 18. und 19. November 2015 fand in Erfurt die 92. Konferenz der Arbeits- und Sozialminister (ASMK) statt. Dabei wurde einstimmig beschlossen, dass Menschen mit Behinderungen in Werkstätten nach dem Abschluss der Maßnahmen im Berufsbildungsbereich ein bundeseinheitliches Zeugnis erhalten sollen.

Die ASMK sprach sich dafür aus, bundesweit einheitliche Zeugnisse in Form von Zertifikaten zu vergeben, mit denen sich Menschen mit Behinderungen in Betrieben und Firmen bewerben können. Zertifikate und Zeugnisse wirken für Menschen mit Behinderungen motivierend und steigern die Chancen zur Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie sind wichtige Nachweise über erworbene Kompetenzen, die Entwicklung der Persönlichkeit, das Fähigkeitsprofil und das Leistungspotenzial von Werkstattbeschäftigten.

Es soll nun auf Bundesebene geprüft werden, wie eine bundesweit einheitliche Verfahrensweise und länderübergreifende Anerkennung der im Berufsbildungsbereich von Werkstätten erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten umgesetzt werden kann. Bislang geschieht dies nur in einigen Ländern auf freiwilliger Basis.

Die BAG WfbM setzt sich unter anderem mit dem Projekt der Harmonisierung von binnendifferenzierten Bildungsrahmenplänen seit Langem für die Anerkennung der Beruflichen Bildung in Werkstätten ein. Im Zusammenhang mit dem Beschluss der ASMK soll nun von einer wissenschaftlichen Begleitforschung geprüft werden, ob diese Bildungsrahmenpläne eine Grundlage für ein einheitliches Zertifikat bilden können.


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